Söders Extremismusklausel: Wer anders wählt, bekommt kein Geld

Markus Söder will den Länderfinanzausgleich um eine Extremismusklausel ergänzen. Länder, die „extremistisch regiert werden”, sollen keine Zuschläge mehr aus dem Finanzkraftausgleich erhalten. Gemeint sind Berlin, wo Linke, Grüne und SPD gerade über eine Koalition verhandeln, und Sachsen-Anhalt, wo die AfD mit 43,8 Prozent die Wahl gewonnen hat. Söder hat das am 22. Oktober auf X angekündigt und laut Tagesspiegel zum CSU-Parteitag in der Augsburger Allgemeinen ausgeführt; Hessens Ministerpräsident Boris Rhein steht hinter ihm.

Ich halte den Vorschlag für verfassungswidrig, und damit bin ich in guter Gesellschaft. Aber das ist nicht der Punkt, der mich an der Sache stört. Was mich stört, ist, dass hier zwei Landesregierungen, die noch gar nicht im Amt sind, vorab zu Verfassungsfeinden erklärt werden, und zwar von einem Mann, der denselben Vorschlag vor sechs Wochen noch „absurd” fand. Und dass die Partei, die das fordert, gleichzeitig ihre eigene Brandmauer zur AfD Stück für Stück abträgt.

Dieser Text sortiert, was belegbar ist, was Söder richtig sagt, und warum der Vorschlag trotzdem ein Angriff auf Wahlergebnisse ist.

Was Söder fordert, und was er sechs Wochen vorher sagte

Die Forderung in Söders eigenen Worten: Eine Klausel im Länderfinanzausgleich solle besagen, dass extremistisch regierte Länder nicht von den Geberländern unterstützt werden. Betroffen wären Sachsen-Anhalt und Berlin, wenn die Regierungsbildungen dort wie erwartet ablaufen. Mit Hessen und Baden-Württemberg sei man im Gespräch. In einem zweiten Post vom 23. Oktober nennt er die Berliner Linke „radikal, tief antisemitisch” und wirft ihr vor, die Bundeswehr aus den Schulen verbannen und ein verfassungswidriges Wahlrecht für alle einführen zu wollen.

Jetzt der Blick zurück. Am 8. September 2026, zwei Tage nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, saß Söder bei „Maischberger”. Dort erklärte er die Brandmauer zur AfD für gescheitert. Und auf die Frage, ob man einem AfD-regierten Sachsen-Anhalt über den Länderfinanzausgleich das Geld abdrehen solle, nannte Söder das laut Berliner Zeitung „absurd”. Das System müsse man zwar ändern, aber nicht zur Bestrafung eines Landes nutzen.

Zwischen „absurd” und „Extremismusklausel” liegen sechs Wochen und eine Berlin-Wahl. Am 20. September wurde die Linke nach dem vorläufigen Ergebnis mit 25,7 Prozent erstmals stärkste Kraft in Berlin, die CDU landete bei 18,8 Prozent. Erst danach wurde aus dem absurden Gedanken ein Vorschlag. Das ist der erste Befund: Die Klausel ist keine Antwort auf Rechtsextremismus in Magdeburg, sondern auf ein Wahlergebnis in Berlin, das der Union nicht passt. Sachsen-Anhalt ist das Feigenblatt, mit dem der Vorschlag als überparteilich erscheinen soll.

Was Artikel 107 Grundgesetz zulässt

Der Finanzausgleich ist kein Gnadenakt der reichen Länder. Artikel 107 Absatz 2 Grundgesetz verpflichtet den Bundesgesetzgeber, sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. Maßstab ist Finanzkraft, sonst nichts. Wer eine politische Bedingung einbauen will, muss das Grundgesetz ändern, und dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Der Heidelberger Finanzrechtler Hanno Kube hält die Klausel deshalb für verfassungswidrig: Ein Mitentscheidungsrecht der Geberländer würde die demokratische Selbstbestimmung in den Empfängerländern infrage stellen, sagte er dem Tagesspiegel. Die Politikwissenschaftlerin Nathalie Behnke von der TU Darmstadt kommt im selben Artikel zu dem Schluss, der Vorstoß sei „rein als Polemik zu interpretieren”. Dazu kommt ein Verfahrensproblem: Ein von den Ländern erzwungener Ausstieg über Artikel 143f Grundgesetz wäre nach Angaben der Tagesschau, zitiert in der Hersfelder Zeitung, erst zum 1. Januar 2031 möglich.

Um welche Summen es geht, zeigt die vorläufige Abrechnung für 2025:

Finanzkraftausgleich 2025: Bayern zahlt 11,7 Milliarden Euro, Baden-Württemberg und Hessen je 4,0, Hamburg 0,3. Berlin erhält 4,2 Milliarden, Sachsen-Anhalt 2,0.

Vier Länder zahlen, zwölf erhalten. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts trug Bayern 2025 einen Abschlag von 11,66 Milliarden Euro, Baden-Württemberg 4,01 Milliarden, Hessen 4,00 Milliarden, Hamburg 331 Millionen. Berlin bekam mit 4,22 Milliarden Euro den höchsten Zuschlag, Sachsen-Anhalt 1,95 Milliarden. Dazu kommen Bundesergänzungszuweisungen, die in der Grafik nicht enthalten sind: 1,93 Milliarden für Berlin, 891 Millionen für Sachsen-Anhalt. Wer diese Beträge aus politischen Gründen streichen will, zieht zwei Ländern mit zusammen rund neun Milliarden Euro im Jahr den Boden unter den Füßen weg. Nicht der Regierung, sondern dem Land: den Schulen, der Polizei, den Kommunen. Also genau den Menschen, die Söder angeblich vor „Pariser Verhältnissen” schützen will.

Und noch etwas gehört in diesen Abschnitt, weil es in München gern vergessen wird: Bayern war von 1950 bis 1986 selbst Nehmerland, wie das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen in einem Faktencheck festhält. Niemand hat damals gefragt, ob die CSU-Alleinregierung die politisch richtige Gesinnung für Solidarität mitbringt.

Was an Söders Vorwürfen gegen die Linke Berlin dran ist

Fairerweise: Söder erfindet seine Vorwürfe nicht aus dem Nichts. Man muss sie nur einzeln ansehen.

Das „verfassungswidrige Wahlrecht für alle” ist der stärkste Punkt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 im Urteil zum Schleswig-Holsteinischen Kommunalwahlrecht (BVerfGE 83, 37) entschieden, dass ein kommunales Wahlrecht für Ausländer gegen das Grundgesetz verstößt. Ein Berliner Landesgesetz dazu wäre nach dieser Rechtsprechung tatsächlich verfassungswidrig. Nur: Eine Forderung ist noch kein Gesetz, und ein verfassungswidriges Landesgesetz würde in Karlsruhe scheitern wie 1990 das schleswig-holsteinische. Genau dafür gibt es das Gericht. Wer eine Grundgesetzänderung fordert, bricht die Verfassung nicht, sonst wäre Söders eigene Extremismusklausel ein Verfassungsbruch.

Die Bundeswehr an Schulen: Die Linksfraktion hat im Juni 2026 einen Antrag gegen eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr eingebracht. Darin geht es um keinen privilegierten Zugang für Rekrutierung an Schulen und um Aufklärung über das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz. Man kann das falsch finden. Verfassungsfeindlich ist es nicht, es beruft sich sogar ausdrücklich auf das Grundgesetz.

Die Enteignungen: Beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” stimmten am 26. September 2021 59,1 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Die Rechtsgrundlage ist Artikel 15 Grundgesetz, der Vergesellschaftung gegen Entschädigung ausdrücklich vorsieht. Wer einen Volksentscheid auf Basis des Grundgesetzes umsetzen will, handelt nicht verfassungsfeindlich, sondern verfassungskonform. Dass die CSU Artikel 15 nicht mag, ändert daran nichts.

Bleibt der Antisemitismus-Vorwurf, der schwerste. Es gibt dokumentierte Fälle, vor allem im Neuköllner Bezirksverband, und laut Tagesspiegel soll nur ein Teil der Berliner Linkspartei vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Extremismusvorwürfe betreffen nicht den Landesverband. Linke, Grüne und SPD haben zudem am 8. Oktober eine gemeinsame Vereinbarung zu Antisemitismus als Vorbedingung für die Sondierungen unterzeichnet. Dass es in der Berliner Linken ein Antisemitismusproblem gibt, bestreite ich nicht. Dass daraus eine „tief antisemitische” Partei wird, die als Ganzes aus der Solidargemeinschaft fliegt, ist Polemik.

Und hier liegt der Unterschied zu Sachsen-Anhalt: Dort stuft der Landesverfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, als ganze Partei. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies hat Söder genau diese Gleichsetzung vorgeworfen. Wer beides in einen Satz packt, will nicht differenzieren, er will die Linke neben die AfD stellen.

Die Brandmauer, die die Union selbst abträgt

Besonders interessant wird Söders Vorstoß, wenn man ihn neben die Debatte legt, die die Union seit September mit sich selbst führt.

Die CDU hat seit dem Hamburger Parteitag 2018 einen Unvereinbarkeitsbeschluss, der Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ablehnt. Der Beschluss gilt. Nur das Konzept dahinter wird gerade von den eigenen Leuten beerdigt. Söder selbst bei „Maischberger”: Nur Brandmauer zu sagen, werde nicht funktionieren, das Konzept sei gescheitert. CSU-Vize Manfred Weber sagte der ZDF-Berichterstattung zufolge, die Brandmauer im Sinne von „die oder wir” müsse Geschichte sein; die Union sei durch sie gezwungen, gegen eigene Inhalte zu stimmen, wenn die AfD sie zur Abstimmung stelle. Der sachsen-anhaltische CDU-Abgeordnete Guido Heuer will statt der Brandmauer „rote Linien” und findet es in Ordnung, wenn AfD und Linke CDU-Vorlagen zustimmen. Der sächsische Bundestagsabgeordnete Florian Oest hält die starren Unvereinbarkeitsbeschlüsse für ein Hindernis.

Die Gegenstimmen gibt es auch. Fraktionsvize Günter Krings sieht keinen Anlass, die Linie aufzuweichen; Leute wählten AfD aus Enttäuschung, nicht wegen des Unvereinbarkeitsbeschlusses. Und Friedrich Merz hat nach der Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten in Magdeburg Anfang Oktober erneut jede Zusammenarbeit ausgeschlossen. Das ist die offizielle Linie, und sie ist nicht nichts.

Aber dann kommt Sachsen-Anhalt. Die AfD hat 39 von 83 Sitzen, ihrem Kandidaten Ulrich Siegmund fehlen drei Stimmen zum Ministerpräsidenten. Bei der Wahl des Landtagspräsidenten hat der AfD-Kandidat bereits Stimmen von außerhalb seiner Fraktion bekommen, und viele Politiker vermuten, dass sie aus der CDU kamen. Die Reaktion der 15-köpfigen CDU-Fraktion: Sie will bei der Ministerpräsidentenwahl im Dezember geschlossen den Plenarsaal verlassen. Nicht aus Protest, sondern um die geheime Wahl zu umgehen, damit die eigenen Abweichler nicht abstimmen können. Heuer hat angekündigt, sitzen zu bleiben. Söder fordert mögliche Abweichler zum Parteiaustritt auf.

Eine Fraktion, die ihren Abgeordneten nicht zutraut, in geheimer Wahl gegen einen AfD-Ministerpräsidenten zu stimmen, hat die Brandmauer intern bereits verloren. Das ist der Zustand der Union im Oktober 2026: Beschluss auf dem Papier, Konzept vom CSU-Chef für gescheitert erklärt, Fraktion in Magdeburg flüchtet vor sich selbst. Und ausgerechnet aus dieser Lage heraus fordert Söder eine Klausel, die über „Verfassungsfeinde” in anderen Ländern entscheiden soll.

Dazu passt eine Meldung aus derselben Woche: Zum ersten Mal flog ein Mitarbeiter des Portals Nius in der Regierungsmaschine mit, wie der Spiegel berichtet. Nius hatte sich den Platz über Anfragen und Gerichtsverfahren erzwungen, das ist keine Einladung des Kanzleramts. Aber dass Heuer seine Ankündigung, im Saal zu bleiben, ausgerechnet Nius gegeben hat, zeigt, wo in der Union inzwischen die Gesprächspartner sitzen.

Warum das ein Angriff auf Wahlergebnisse ist

Jetzt zur Bewertung, deutlich getrennt vom Bericht.

Die Extremismusklausel ist kein Instrument gegen Extremismus. Für den gibt es andere Werkzeuge: das Parteiverbotsverfahren, den Bundeszwang, den Verfassungsschutz. Keines davon braucht Söder, weil keines davon auf die Berliner Linke anwendbar wäre. Der Finanzausgleich ist das einzige Instrument, bei dem ein bayerischer Ministerpräsident mit am Tisch sitzt. Deshalb greift er danach.

Was die Klausel tatsächlich tut, hat Lars Klingbeil treffend beschrieben: Er habe Probleme damit, Ländern zu sagen, ihr habt aus unserer Sicht falsch gewählt, und deswegen gebe es Konsequenzen. Genau das ist der Mechanismus. Die Berlinerinnen und Berliner haben am 20. September gewählt. Bevor eine Koalition überhaupt steht, erklärt der CSU-Vorsitzende das Ergebnis für extremistisch und droht mit Entzug der Mittel. Wer so argumentiert, sagt nicht „diese Politik ist falsch”, sondern „diese Wahl zählt nicht”. Das ist der Unterschied zwischen Opposition und Delegitimierung.

Dass Söder dieselbe Klausel sechs Wochen vorher für absurd erklärte, als sie nur die AfD getroffen hätte, macht die Sache nicht besser. Es zeigt, dass es nie um Extremismus ging. Es ging darum, die Linke in die Nähe der AfD zu rücken, bevor sie in Berlin regiert. Söders Post vom 23. Oktober sagt es offen: Wer diese Koalition nicht stoppe, verliere jede Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Extremismus. Das heißt übersetzt: SPD und Grüne sollen das Wahlergebnis nicht umsetzen, sonst sind sie selbst Extremisten-Helfer.

Ich finde das gefährlich, und zwar unabhängig davon, was man von der Berliner Linken hält. Wenn Geberländer darüber entscheiden, welche Regierungen in Nehmerländern legitim sind, dann haben wir keinen Föderalismus mehr, sondern eine Finanzaufsicht nach Gesinnung. Dass Bayern dabei dieselben Mittel einsetzen will, von denen es 36 Jahre lang selbst gelebt hat, ist nur noch die Pointe.

Was Hessen damit zu tun hat

Für Leserinnen und Leser in Hessen ist das keine bayerische Angelegenheit. Boris Rhein hat Söders Vorstoß als einziger CDU-Ministerpräsident unterstützt, laut Tagesspiegel ohne dass Söder die übrigen CDU-Länderchefs vorher auch nur informiert hätte. Hessen zahlt vier Milliarden Euro im Jahr in den Ausgleich, und Rhein sagt, extremistisch geführte Koalitionen dürften nicht mit hessischem Steuergeld mitfinanziert werden.

Das klingt nach Schutz des Steuerzahlers. Es ist das Gegenteil: Wer die Zahlungen an eine politische Bedingung knüpft, macht Hessens Beitrag zu einem Druckmittel, das morgen auch gegen Hessen verwendet werden kann. Eine Landesregierung in Wiesbaden, die irgendwann einer Mehrheit in München nicht passt, hätte dann dasselbe Problem. Rhein unterschreibt gerade ein Prinzip, das er bereuen wird, sobald die Mehrheiten anders liegen.

Wenn Sie in Hessen wohnen: Schreiben Sie Ihrer Landtagsabgeordneten oder Ihrem Landtagsabgeordneten und fragen Sie, ob sie oder er eine Extremismusklausel im Finanzausgleich mitträgt, und wer nach welchem Verfahren festlegen soll, was „extremistisch regiert” heißt. Die Antworten werden kürzer ausfallen als Söders Posts.

Fazit

Söders Extremismusklausel ist nach übereinstimmender Einschätzung von Verfassungsrechtlern nicht umsetzbar, sie bräuchte eine Grundgesetzänderung, für die es keine Mehrheit gibt. Das macht sie nicht harmlos. Sie ist der Versuch, ein Wahlergebnis zu delegitimieren, bevor die gewählte Mehrheit überhaupt regiert, und die Linke auf eine Stufe mit einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei zu stellen. Von einem Politiker, der denselben Vorschlag im September absurd fand, und aus einer Partei, deren Fraktion in Magdeburg vor der eigenen Abstimmung flieht.

Die Union muss sich entscheiden, ob sie die Brandmauer will oder nicht. Sie gleichzeitig für gescheitert zu erklären und als Waffe gegen die Linke zu benutzen, geht nicht. Wer das Wort Verfassungsfeind so großzügig verteilt, sollte wenigstens das Grundgesetz lesen, auf das er sich beruft. Artikel 107 steht im selben Grundgesetz wie Artikel 15.

Quellen:

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