Sabotageschutzverordnung: Das Dorfwasser darf warten
Deutschland wappnet sich gegen Saboteure. Am 28. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett die Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung als „Sabotageschutzverordnung des Bundes“ beschlossen. Wer künftig an der Leitwarte eines großen Wasserwerks sitzt, ein LNG-Terminal steuert oder das Stromnetz nach einem Blackout wieder hochfährt, wird vorher durchleuchtet, mit Beteiligung des Verfassungsschutzes. Russland soll merken, dass hier jemand aufpasst. Bei Wasserwerken









