Kommunalfinanzen Hessen: 500 Millionen gegen 2,4 Milliarden

Am 3. November 2026 standen in Wiesbaden drei Männer gemeinsam vor der Presse: der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, der des Hessischen Städtetags und der des Hessischen Landkreistags. Ihre Botschaft zu den Kommunalfinanzen in Hessen war eine einzige Zahl. Mindestens 500 Millionen Euro Soforthilfe soll das Land im Haushalt 2027 für Städte, Gemeinden und Landkreise einplanen. Einen Tag später, am 4. November, hört der Haushaltsausschuss des Landtags die Kommunalen Spitzenverbände zum Landeshaushalt an. Das Timing ist kein Zufall.

Ich habe auf diesem Blog in den letzten Wochen mehrfach über die Finanzlage der Kommunen geschrieben, zuletzt über den Kommunalen Finanzreport 2026 und davor über die Frage, warum 12 Prozent des Sondervermögens für die Kommunen zu wenig sind. Die Diagnose war jedes Mal dieselbe. Neu ist, dass jetzt eine konkrete Forderung an eine konkrete Adresse auf dem Tisch liegt, und dass der Finanzminister sie noch am selben Tag abgelehnt hat.

Dieser Artikel ordnet die Forderung ein: Was steht in der Mitteilung, was sagen die amtlichen Zahlen, was hält das Land dagegen, und was würden 500 Millionen Euro eigentlich lösen?

Was die Kommunalen Spitzenverbände vom Landeshaushalt 2027 fordern

Die gemeinsame Mitteilung der drei Verbände trägt den Titel „Hilferuf der Kommunen”. Gefordert wird eine Soforthilfe von mindestens 500 Millionen Euro, die ausreicht, damit die Kommunen die ihnen von Bund und Land übertragenen Aufgaben weiter nach Gesetz erfüllen können. Die Regierungsfraktionen sollen die Lage nicht nur beklagen, sondern handeln. Und das Land soll in Berlin jede neue Bundesregelung ablehnen, die zulasten der Kommunen geht.

Die Begründung geht über Haushaltstechnik hinaus. Die Verbände sehen das Vertrauen in den Staat gefährdet: Bürger zahlen mehr, weil Grundsteuer-Hebesätze, andere Steuern und Gebühren steigen, und bekommen gleichzeitig weniger, weil Einrichtungen schließen, Öffnungszeiten schrumpfen und Investitionen liegen bleiben. HSGB-Präsident Johannes Hanisch, Bürgermeister in Weilburg, nennt es „grob unfair”, dass Kommunen Aufgaben bezahlen müssen, die sie nicht bestellt haben. Landkreistagspräsident Bernd Woide verweist vor allem auf die Sozialausgaben, Hanisch zusätzlich auf die Kosten der Kinderbetreuung und auf Planungsvorgaben, die selbst den Bau eines Feuerwehrhauses verschleppen.

Bemerkenswert ist ein Detail, das der Hessische Rundfunk erwähnt: Alle drei Präsidenten sind CDU-Mitglieder. Sie kritisieren also eine CDU-geführte Landesregierung und eine CDU-geführte Bundesregierung. Das macht die Forderung nicht richtiger, aber es macht es schwer, sie als Oppositionsgetöse abzutun.

Fairerweise: Die Verbände schreiben selbst, dass eine einmalige Finanzspritze die Krise nicht löst. Sie wollen ein Signal. Ob man für ein Signal eine halbe Milliarde braucht, dazu weiter unten.

Finanzierungsdefizit der Kommunen: drei Jahre im Minus

Die Zahlen, auf die sich die Mitteilung stützt, lassen sich an der Quelle prüfen, und sie halten. Laut Hessischem Statistischen Landesamt hatten die kommunalen Kernhaushalte 2025 ein Finanzierungsdefizit von 2,4 Milliarden Euro, nach 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2024. Es ist das dritte Defizitjahr in Folge. Die bereinigten Auszahlungen lagen bei 40,8 Milliarden Euro, die Einzahlungen bei 38,4 Milliarden Euro. 78,8 Prozent der Kommunen schlossen mit einem Minus ab.

Wer ältere Quellen liest, stößt für 2024 auf 2,6 Milliarden Euro. So steht es im Kommunalbericht 2025 des Hessischen Rechnungshofs, der auf dem damaligen Stand der Kassenstatistik beruhte. Die neuere Zahl des Landesamts ist die revidierte. Für das Argument spielt der Unterschied keine Rolle: 2023 lag das Defizit laut Rechnungshof noch bei rund 597 Millionen Euro.

Interessant ist, wo das Geld hingeht. Das Landesamt nennt als Treiber vor allem Sach- und Dienstleistungen, etwa den Unterhalt von Gebäuden, und soziale Leistungen, besonders die Eingliederungshilfe nach SGB IX. Das sind keine Ausgaben, über die ein Gemeindeparlament nach Lust und Laune entscheidet. Die Eingliederungshilfe regelt der Bund. Und was die Landkreise an Sozialkosten tragen, holen sie sich laut Rechnungshof über Kreis- und Schulumlage in den Folgejahren von ihren Städten und Gemeinden zurück.

Kassenkredite: Der Dispo der Kommunen läuft voll

Das Finanzierungsdefizit sagt, dass Geld fehlt. Die Kassenkredite zeigen, wie die Lücke gestopft wird. Kassenkredite (in Hessen offiziell Liquiditätskredite) sind kurzfristige Kredite für den laufenden Betrieb. Ihnen steht kein Gegenwert gegenüber, kein Schulgebäude, keine Straße. Sie sind der Dispo der Gemeindekasse.

Balkendiagramm: Kassenkredite der hessischen Kommunen stiegen von 70 Mio. Euro Ende 2023 auf 402,7 Mio. Ende 2024 und 734,9 Mio. Ende 2025; die Spitzenverbände nennen 986 Mio. Euro zur Jahresmitte 2026.

Ende 2023 lagen sie laut Rechnungshof bei rund 70 Millionen Euro. Ende 2024 waren es nach Angaben des Landesamts 402,7 Millionen Euro, Ende 2025 dann 734,9 Millionen Euro, ein Plus von 82,5 Prozent in einem Jahr. Die Verbände nennen für die Jahresmitte 2026 bereits 986 Millionen Euro. Diese letzte Zahl habe ich in keiner amtlichen Veröffentlichung gefunden; sie stammt aus der Mitteilung selbst und ist in der Grafik entsprechend markiert. Stimmt sie, wären allein im ersten Halbjahr 2026 noch einmal gut 250 Millionen Euro dazugekommen.

Das ist die Zahl, die mich am meisten beunruhigt. Hessen hat seinen Kommunen mit der Hessenkasse rund 5 Milliarden Euro Kassenkredite abgenommen, ausdrücklich mit dem Ziel, dass sich diese Art der Verschuldung nicht wiederholt. Jetzt ist der Dispo wieder auf dem Weg zur Milliarde. Und er muss laufend erneuert werden: Von den Kassenkrediten bei Banken und anderen nicht-öffentlichen Gläubigern werden laut Landesamt 640,8 Millionen Euro noch im Jahr 2026 fällig. Wer die Hessenkasse als Erfolg verbucht, muss sich fragen lassen, warum ihr Zweck gerade wieder kassiert wird.

Gewerbesteuer und Steuerschätzung: genauer hingesehen

An einer Stelle macht es sich die Mitteilung zu einfach. Sie verweist auf das dritte Quartal 2026, in dem die Gewerbesteuer-Einzahlungen der hessischen Kommunen bei 2,0 Milliarden Euro lagen, 70,4 Millionen Euro oder 3,5 Prozent weniger als im Vorjahresquartal. Das stimmt, so steht es in der Pressemitteilung des Landesamts vom 28. Oktober.

Dieselbe Mitteilung sagt aber auch: Über die ersten drei Quartale 2026 zusammen liegt die Gewerbesteuer um 2,4 Prozent oder 138 Millionen Euro über dem Vorjahreszeitraum. Und der Rückgang im dritten Quartal geht zum größten Teil auf Frankfurt zurück, das allein 61,4 Millionen Euro weniger einnahm. Das sind rund 87 Prozent des landesweiten Minus (eigene Rechnung: 61,4 von 70,4 Millionen Euro). Ein Einbruch der Gewerbesteuer auf breiter Front sieht anders aus.

Ganz entwarnen lässt sich trotzdem nicht. Der Anteil der Kommunen, die im dritten Quartal mehr einnahmen als ein Jahr zuvor, fiel laut Landesamt von 61,5 auf 40,6 Prozent, der Median sank um 4,6 Prozent. Die Schwäche ist also breiter, als der Frankfurt-Effekt allein vermuten lässt, nur eben kleiner, als die Schlagzeile nahelegt.

Ähnlich bei der Steuerschätzung. Das Finanzministerium stellt den Kommunen von 2026 bis 2030 Mehreinnahmen von insgesamt rund 2 Milliarden Euro in Aussicht, vor allem aus der Gewerbesteuer. Die Verbände rechnen das als etwa 400 Millionen Euro pro Jahr und halten dagegen, das gleiche nur den Einbruch aus der Mai-Schätzung aus. Im Mai hatte das Ministerium für die Kommunen Ausfälle von 1,482 Milliarden Euro bis 2030 gemeldet. Ob beide Zahlen exakt gegeneinander aufgehen, lässt sich aus den Pressetexten nicht sauber ablesen, weil die Bezugsbasis der Herbstzahl nicht genannt wird. Die Richtung stimmt: Mehr als ein Rückweg auf das alte Niveau ist das nicht. Und das Ministerium schreibt selbst, dass die geplante Einkommensteuerreform 2027 in der Schätzung noch fehlt.

Was das Land dagegen hält: Rekord beim Kommunalen Finanzausgleich

Finanzminister Alexander Lorz (CDU) hat die Forderung noch am Dienstag gegenüber dem Hessischen Rundfunk abgelehnt. Sein Satz dazu: „Wir haben einfach nicht mehr zu verteilen.” Man sollte diese Position ernst nehmen, bevor man sie kritisiert.

Das Land verweist auf den Kommunalen Finanzausgleich 2027, der mit 7,532 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert erreicht, 127 Millionen Euro mehr als 2026. Zusammen mit Förder-, Investitions- und Entschuldungsprogrammen sollen 2027 rund 12,5 Milliarden Euro an die Kommunen fließen. Gleichzeitig plant das Land laut Haushaltsentwurf selbst 1,7 Milliarden Euro neue Schulden und zahlt über 4 Milliarden Euro in den Finanzkraftausgleich der Länder. Lorz hat schon bei der Vorstellung des Entwurfs gewarnt, dass ohne Wachstum substanzielle Einschnitte im Landeshaushalt kommen. Er sieht die Hauptverantwortung beim Bund und will gemeinsam mit den Kommunen dort Druck machen.

Dazu kommt eine Stimme, die man nicht der Landesregierung zurechnen kann. Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs sagte bei der Vorstellung des Kommunalberichts 2025: „Seit Jahren haben wir in Hessen kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem.” Der Rechnungshof empfiehlt den Kommunen, eigene Standards und freiwillige Leistungen zu prüfen, stärker zusammenzuarbeiten und keine weiteren Liquiditätskredite aufzunehmen. Freiwillige Fusionen hält er mittelfristig für kaum vermeidbar.

Beides ist nicht falsch. Ein Land mit 1,7 Milliarden Euro neuer Schulden hat wenig Spielraum, und Kommunen, die nie über ihre eigenen Standards reden wollen, machen es sich zu leicht. Ich habe im Artikel zum Finanzreport selbst darauf hingewiesen, dass etwa die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vielerorts eine Entscheidung der Gemeinden war.

Nur: Ein „Ausgabenproblem” sagt noch nichts darüber, wer die Ausgaben verursacht. Wenn der größte Treiber Sozialleistungen nach Bundesrecht sind, dann hat die Kommune ein Ausgabenproblem, das sie nicht selbst lösen darf. Und wenn das Land 2025 die 300 Millionen Euro Soforthilfe über einen Nachtragshaushalt mit neuen Krediten finanziert hat, ist „kein Spielraum” eher eine Prioritätenentscheidung als ein Naturgesetz. Damals reichte der Spielraum, wenige Monate vor der Kommunalwahl im März 2026.

500 Millionen Soforthilfe: ein Fünftel des Problems

Was würde die Forderung bewirken? Ein Größenvergleich hilft.

Balkendiagramm im Vergleich: Finanzierungsdefizit der hessischen Kommunen 2025 rund 2.400 Mio. Euro, geforderte Soforthilfe 500 Mio., Soforthilfe 2025 300 Mio., Zuwachs des Kommunalen Finanzausgleichs 2027 127 Mio. Euro.

500 Millionen Euro entsprächen rund einem Fünftel des Defizits von 2025 (eigene Rechnung: 0,5 von 2,4 Milliarden Euro, also knapp 21 Prozent). Der Zuwachs beim Finanzausgleich, den das Land als Rekord verkauft, liegt bei 127 Millionen Euro, das sind rund 1,7 Prozent mehr als 2026 (eigene Rechnung: 127 von 7.405 Millionen Euro). Gemessen am Loch in den kommunalen Kassen ist das eine Rundungsdifferenz.

Gleichzeitig hat die Forderung eine Schwäche, die die Verbände selbst benennen: Sie ist einmalig. Eine Soforthilfe, die ohne Zweckbindung über den Schlüssel des Finanzausgleichs verteilt wird, wie 2025 geschehen, hilft beim Haushaltsausgleich eines Jahres. Sie baut keine Kassenkredite dauerhaft ab und ändert nichts daran, dass die Eingliederungshilfe im nächsten Jahr wieder teurer wird. Ich halte die 500 Millionen deshalb für berechtigt, aber für die falsche Debatte, wenn es dabei bleibt. Wer jedes Jahr einen Hilferuf braucht, um eine Einmalzahlung zu bekommen, hat kein Finanzierungssystem, sondern ein Bittstellersystem.

Konnexitätsprinzip in Hessen: Wer bestellt, zahlt – auf dem Papier

Die eigentliche Frage ist eine andere. Die Hessische Verfassung kennt ein Konnexitätsprinzip: Nach Art. 137 Abs. 6 sind Regelungen über die Kostenfolgen zu treffen, wenn das Land die Kommunen per Gesetz oder Verordnung zu staatlichen Aufgaben verpflichtet, und Mehrbelastungen sind auszugleichen. Das gilt für Landesrecht. Für Bundesrecht gilt es nicht, und an dieser Lücke hängt ein großer Teil der Sozialausgaben.

Im Artikel zum Finanzreport habe ich gefordert, dass die Länder die Gesamtbelastung ihrer Kommunen durch Landesrecht beziffern und veröffentlichen. Das gilt für Hessen weiter. Solange niemand öffentlich zusammenrechnet, welche Landesgesetze die Kommunen wie viel kosten und was davon über den Finanzausgleich tatsächlich zurückfließt, bleibt jede Debatte ein Austausch von Rekordmeldungen: Das Land meldet den Rekord-KFA, die Kommunen das Rekorddefizit. Beides stimmt. Daraus folgt nichts.

Die Forderung der Verbände, das Land solle in Berlin jede neue Belastung für Kommunen ablehnen, ist richtig, aber billig zu haben. Teurer und ehrlicher wäre eine Zusage, die sich prüfen lässt: Für jedes neue Landesgesetz eine veröffentlichte Kostenfolgeabschätzung pro Kommune, und für bestehende Aufgaben eine Bestandsaufnahme bis zum Haushalt 2028.

Was Bürger und Gemeindevertretungen jetzt tun können

Die Folgen der Kommunalfinanzen in Hessen landen nicht in Wiesbaden, sondern im Grundsteuerbescheid und an der geschlossenen Tür des Hallenbads. Deshalb lohnt es sich, die Debatte nicht den Verbänden allein zu überlassen.

Wer in einer Gemeindevertretung oder einem Kreistag sitzt, kann bei jeder Hebesatzerhöhung in die Begründung schreiben lassen, welche Pflichtaufgaben und welche Umlagen die Erhöhung nötig gemacht haben. Das klingt nach Formalie. Es verschiebt aber die Frage „Warum erhöht ihr die Grundsteuer?” an die Stelle, an die sie gehört. Dasselbe gilt für die Haushaltsrede: Wie viel Prozent des Haushalts sind nach Abzug von Pflichtaufgaben und Umlagen tatsächlich frei gestaltbar? Wer diese Zahl einmal öffentlich nennt, verändert die Debatte vor Ort.

Wer keinen Sitz hat, kann den eigenen Landtagsabgeordneten eine einfache Frage stellen: Wie stimmen Sie im Haushaltsausschuss über die Soforthilfe ab, und wenn mit Nein, was ist Ihr Plan für die Kassenkredite? Noch ist der Landeshaushalt 2027 nicht beschlossen. Danach ist die Frage für ein Jahr erledigt.

Fazit

Die Forderung nach 500 Millionen Euro Soforthilfe ist durch die amtlichen Zahlen gedeckt. Drei Defizitjahre in Folge, ein Dispo, der sich binnen eines Jahres fast verdoppelt hat, und eine Steuerschätzung, die bestenfalls den Stand von vor einem Jahr wiederherstellt, sind keine Verbandsrhetorik. An der Gewerbesteuer übertreibt die Mitteilung, an der Gesamtlage nicht.

Das Land hat recht, dass es selbst klamm ist und dass der Bund einen großen Teil der Rechnung schreibt. Es hat nicht recht, wenn es den Rekord beim Finanzausgleich als Antwort ausgibt. 127 Millionen Euro mehr sind keine Antwort auf 2,4 Milliarden Euro Defizit, und eine Hessenkasse, deren Erfolg gerade wieder aufgezehrt wird, ist kein Argument für Gelassenheit.

Mein Vorschlag an den Haushaltsausschuss: die Soforthilfe beschließen, und sie an eine Bedingung knüpfen, die sich das Land selbst auferlegt, nämlich eine veröffentlichte Aufstellung aller Kostenfolgen von Landesrecht für die Kommunen bis Mitte 2027. Dann hätte die halbe Milliarde wenigstens einen Zweck über das nächste Haushaltsjahr hinaus.

Und an Sie: Fragen Sie Ihre Abgeordneten, bevor der Haushalt beschlossen ist. Danach ist es zu spät.


Quellen:

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