Deutschland-App: Die Union bestellt, keiner weiß was

Die Bundesregierung lässt eine Deutschland-App bauen. Fragt man sie, was das bisher gekostet hat, was die App können soll und wer daran arbeitet, lautet die Antwort sinngemäß: Fragen Sie die Telekom. So steht es, höflicher formuliert, in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, Drucksache 21/8304, übermittelt am 30. September 2026 und bisher nur als Vorabfassung verfügbar.

Ich betreue die IT einer Gemeinde und entwickle Software für Verwaltungen. Würde ich im Rathaus auf die Frage nach den Projektkosten antworten, das hänge davon ab, was wir noch so beauftragen, hätte ich danach ein längeres Gespräch. Im Bund heißt das agil.

Ich gehe die sieben Seiten durch: was drinsteht, was fehlt, was man dem Ministerium fairerweise zugutehalten muss und was das für Kommunen bedeutet. Wo der Bericht aufhört und meine Meinung anfängt, sage ich dazu.

Was in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Deutschland-App steht

Die Linksfraktion hat 18 Fragen gestellt, geantwortet hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Vertragspartnerin ist die T-Systems International GmbH, und zwar als Generalunternehmerin. Welche Nachunternehmer sie auswählt und wer welchen Anteil der Arbeit bekommt, entscheidet sie selbst.

SAP wird seit April als Partner genannt, in den Antworten der Regierung kommt der Name aber kein einziges Mal vor. Er fällt nur im Text der Fragesteller. Schwarz Digits fehlt ebenfalls.

Bestellt ist ein Prototyp einer „KI-basierten Verwaltungsplattform“ samt App, für ausgewählte Leistungen aus Familienleistungen, Wohnen, Soziales und Unternehmensgründung. Vereinbart sind zwei Stufen: ein Proof of Concept, darauf ein Minimum Viable Product mit Friendly User Test. Getestet wird also mit Leuten, die freundlich sind. Ich verstehe die Vorsicht.

Welche Funktionen verbindlich vereinbart sind, sagt die Regierung nicht und verweist auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter sowie auf Sicherheitsbelange. Für die bisherigen Kosten nennt sie keine Zahl, für die im laufenden Haushaltsjahr erwarteten auch nicht.

Erstaunlich genau wird die Antwort an anderer Stelle. Für einen optionalen Probebetrieb von bis zu zwölf Monaten, dessen Start noch niemand festgelegt hat, stehen die Phasen schon fest: drei Monate HyperCare mit verschärften SLA-Anforderungen, danach Steady State. Man weiß also, wie der Betrieb eines Produkts heißt, dessen Funktionen geheim sind.

Deutschland-App-Kosten: Millionen, nicht Milliarden

Zuerst eine Korrektur. Caschys Blog schreibt von einem Budget von „maximal 1,2 Mrd. Euro“. Das ist um etwa den Faktor tausend daneben. Netzpolitik.org, auf das sich der Beitrag beruft, nennt 1,2 Millionen, und die Drucksache enthält genau eine Tabelle:

VertragspartnerGegenstandLaufzeitMax. Volumen (netto, Euro)
ITZBundUnterstützung Testing/Abnahme06/2026–03/2027553.482,52
KPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftUnterstützung Projektmanagement06/2026–12/2026319.700,00
Capgemini Deutschland GmbHUnterstützung Produktsteuerung08/2026–01/2027285.696,00
Gesamtvolumen1.158.878,52

Das sind Höchstbeträge für das Drumherum: Testen, Projektmanagement, Produktsteuerung. Davon entfallen 605.396 Euro, gut die Hälfte, auf zwei Beratungshäuser, die managen und steuern (eigene Rechnung aus den beiden Zeilen).

Eine Zeile für T-Systems fehlt in der Tabelle. Gefragt war nach allen Verträgen einschließlich der Rahmenverträge, mit Volumen. Wer das Produkt baut, hat in dieser Antwort keinen Preis. Wer 1,2 Milliarden schreibt, liegt also falsch, und wer die 1,16 Millionen für die Gesamtkosten hält, ebenfalls.

Zur Einordnung: Die Infrastruktur, auf der die App laufen soll, ist ein eigener Auftrag. Für die KI-Cloud des Bundes hat das BMDS nach einem europaweiten Vergabeverfahren knapp 250 Millionen Euro vergeben. Laut dpa-Bericht gehen 70 Prozent an T-Systems mit SAP und 30 Prozent an eine Gruppe um den IT-Dienstleister SVA.

T-Systems als Generalunternehmerin: Vergabe per Rahmenvertrag

Eine öffentliche Ausschreibung gab es nicht. Die Beauftragung lief als Einzelabruf aus bestehenden Rahmenverträgen aus dem Kaufhaus des Bundes. Diese seien jeweils im Wettbewerb vergeben worden, eine neue Ausschreibung sei nicht nötig gewesen.

Auf die Frage nach den Auswahlkriterien antwortet das Ministerium, T-Systems habe das Vergabeverfahren zur Rahmenvereinbarung gewonnen und sei deshalb zu beauftragen gewesen. Übersetzt: Der Auftragnehmer war schon da. Ob mit anderen Anbietern gesprochen wurde, beantwortet die Regierung nicht, obwohl danach gefragt war.

Sechs Pilotkommunen, aber keine Terminliste

Getestet wird in Dortmund, Dresden, Erfurt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden. Als Kriterien nennt das BMDS Fallaufkommen, Digitalisierungsgrad, Verwaltungsstruktur und Nutzergruppen. Ob Stadträte oder die Bürgerschaft beteiligt wurden, weiß der Bund nicht. Das sei Sache der Kommunen.

Die Linke wollte außerdem wissen, welche Treffen es zwischen Entwicklern und Pilotkommunen gab, mit Datum, Thema und Teilnehmern. Der Austausch laufe fortlaufend, heißt es. Eine vollständige Aufstellung liege dem Ministerium nicht vor, die Terminplanung sei Sache der Beteiligten.

Das Ministerium hat also bis zu 319.700 Euro für Projektmanagement vorgesehen und keine Terminliste. Ich kenne Vereinsvorstände, die das besser dokumentieren. Die Abgeordnete Sonja Lemke weist bei Netzpolitik darauf hin, dass die Stunden der Unternehmensvertreter in diesen Treffen bezahlt werden.

Der Rest in Kürze: Insgesamt sollen absehbar mehrere Hundert Personen Zugang zum Prototyp bekommen. Angemeldet wird über die eID des Personalausweises, die EUDI-Wallet ist prototypisch in einer Sandbox angebunden. Ein Web-Zugang ist im Konzept vorgesehen, einen Zeitplan gibt es nicht. „Im Konzept vorgesehen“ ist in der Verwaltung ungefähr das, was „wir telefonieren mal“ im Privatleben ist.

Ein KI-Chatbot vor der Verwaltung ersetzt keine Digitalisierung

Wie die App arbeiten soll, hat Staatssekretär Markus Richter Ende Juni im Interview mit der c’t erklärt. Nach seiner Darstellung laufen auf den Servern der Plattform Crawler, die die Onlineformulare der Behörden abgrasen. So soll das System wissen, welche Kommune für welche Leistung welche Angaben verlangt. Auch die Kleine Anfrage spricht von einer Crawler-Technik.

Ein Sprachmodell führt den Nutzer dann durch den Antrag, wahlweise per Chat, als Formular oder im Gespräch mit einem Avatar. Das Formular der eigenen Kommune bekommt er nicht mehr zu sehen, abgeschickt wird am Ende über den bestehenden Onlinedienst der Behörde.

Richter sagt selbst, die App „flanscht in der Tat erst mal an eine Bestandslandschaft an“. Das ist ehrlich, und genau darin liegt das Problem. Die App braucht Onlinedienste, an die sie sich hängen kann, also das, was das Onlinezugangsgesetz seit Jahren liefern sollte. Was sie dort tut, wo eine Gemeinde nur ein PDF zum Ausdrucken anbietet, sagt er nicht. Ich habe kommunale Onlinedienste gesehen. Ich wünsche dem Crawler starke Nerven.

Zur Haftung hat die c’t zweimal nachgefragt. Dass KI-Fehler zu falschen Anträgen führen, schließt Richter nicht aus; dass die Fehlerquote insgesamt sinkt, nennt er eine Annahme. Wer im Streitfall haftet, beantwortet er nicht. Stattdessen beschreibt er, dass der Nutzer seine Daten vor dem Absenden noch einmal bestätigt. Netzpolitik liest das so, dass die Verantwortung beim Antragsteller landet.

Die App soll laut einem Screenshot des Ministeriums selbst darauf hinweisen, dass ihre Antworten von einer KI stammen und zu prüfen sind. Bei einem Wohngeldantrag ist das ein bemerkenswertes Serviceversprechen.

Welches Sprachmodell die Hauptarbeit macht, ist offen. Richter nennt Aleph Alpha und Mistral als Kandidaten, für Sprache und Avatar Spezialmodelle, als Beispiel ElevenLabs. Bürgerdaten würden nur in internen Behördensystemen verarbeitet. Wie das zu gesprochenen Eingaben passt, die durch das Modell eines Drittanbieters laufen, erklärt das Interview nicht.

Der Koalitionspartner sieht den Ansatz kritisch. In einem internen Positionspapier der SPD-Fraktion heißt es sinngemäß, eine App greife zu kurz, wenn sie nur per KI-Bot durch bestehende Leistungen führt. Lemke formuliert es schärfer: KI-Systeme würden hier „oberflächlich Ordnung schaffen“.

Der Portalverbund existiert längst: Was das OZG schon vorschreibt

An dieser Stelle lohnt ein Blick in das Gesetz, das die Deutschland-App eigentlich überflüssig machen sollte. § 1a OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Leistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese Portale zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Die Länder müssen dafür sorgen, dass ihre Gemeinden angebunden werden können. Der Bund stellt einen Suchdienst über alles bereit.

Technisch steckt dahinter das Portalverbund Online-Gateway, kurz PVOG, betrieben von der FITKO. Es sammelt die Leistungsbeschreibungen und Metadaten aus den Redaktionssystemen von Bund und Ländern ein, in der Regel alle 24 Stunden, und bietet sie über Schnittstellen an, ausdrücklich auch für Maschinen.

Für uns Kommunen heißt das seit Jahren: Jeder Onlinedienst muss samt Link im Redaktionssystem des Landes eingetragen sein. Die eigene Webseite genügt nicht. Das PVOG ist die Datengrundlage für das Dashboard Digitale Verwaltung, und was dort nicht steht, zählt in der OZG-Statistik nicht als online verfügbar. Für die Richtigkeit der Einträge ist die Kommune verantwortlich.

Es gibt also bereits ein Verzeichnis, in dem 16 Länder und der Bund hinterlegen, welche Kommune welche Leistung unter welcher Adresse online anbietet. Es ist strukturiert, wird täglich abgeglichen und hat eine Schnittstelle. Die FITKO prüft nach eigenen Angaben sogar, ob sich das PVOG als Datenquelle für Chatbots eignet.

Und die Deutschland-App? Richter spricht im Interview zweimal von Crawlern, die die Formulare der Behörden systematisch durchsuchen. Ich halte das für die unsinnigste Aussage im ganzen Vorgang, jedenfalls wenn sie die technische Lösung vollständig beschreiben soll.

Ein Crawler ist das Werkzeug für den Fall, dass einem niemand die Daten gibt. Suchmaschinen crawlen, weil ihnen das Web nichts schuldet. Der Bund dagegen hat sich die Daten per Gesetz liefern lassen. Wo ein Onlinedienst liegt, steht im PVOG, abrufbar per Schnittstelle und täglich abgeglichen. Welche Angaben ein Antrag braucht, beschreibt der FIM-Baustein Datenfelder: Stammdatenschemata mit Feldern, Feldgruppen, Regeln und Prüfroutinen, ausgetauscht im Standard XDatenfelder.

Bei 10.775 Gemeinden, 16 Ländern und 575 OZG-Leistungen ist der Abruf über diese Schnittstellen der einzige Weg, der skaliert. Wer stattdessen Webformulare abgrast, baut ein System, das bei jeder Layoutänderung in irgendeinem Rathaus neu lernen muss.

Fairerweise: Ich kenne die Architektur nicht, und die Regierung erklärt sie nicht. Gut möglich, dass die Plattform PVOG und FIM längst nutzt und nur dort crawlt, wo ein Onlinedienst vom Standard abweicht. Wie vollständig die Stammdatenschemata die echten Onlinedienste abdecken, weiß ich nicht. Dann hätte der Staatssekretär die eigene Lösung aber schlechter erklärt, als sie ist. Die Antwort ans Parlament hat die Gelegenheit zur Klarstellung nicht genutzt: Portalverbund, PVOG, FIM und OZG kommen darin nicht vor.

Wir tragen unsere Links seit Jahren brav ins Redaktionssystem ein, damit die Statistik stimmt. Wenn jetzt eine App kommt, die sie sich lieber selbst zusammensucht, hätten wir uns die Mühe sparen können.

Noch eine Bürger-App, und Jahre zu spät

Die Idee ist nicht neu. Laut Tagesspiegel Background schlug der CDU-nahe Verein Cnetz schon vor rund fünf Jahren eine Deutschland-App vor. Als die Grünen sie 2024 wieder aufgriffen, warnte FITKO-Präsident André Göbel: „Zum jetzigen Stand würde diese App die Bürger eher enttäuschen.“ Es fehlten die Systeme im Hintergrund.

Daran hat sich wenig geändert. Nach dem Behörden-Digimeter 2026, das die Daten des staatlichen Dashboards auswertet, waren im Januar 2026 von 7.509 Einzelleistungen 823 bundesweit flächendeckend online verfügbar, knapp elf Prozent. Ich habe das vor wenigen Tagen hier aufgeschrieben. Wo es keinen Onlinedienst gibt, kann auch die klügste KI nichts abschicken. Dort bleibt die Deutschland-App eine Suchmaschine mit Gesprächsfunktion.

Eine Suchmaschine für Verwaltungsleistungen gibt es aber schon. Das OZG verpflichtet den Bund ausdrücklich, im Bundesportal einen Suchdienst für den gesamten Portalverbund bereitzustellen, und die Länder betreiben ihre eigenen Portale. Was dort nicht zu finden ist, findet auch die neue App nicht.

In der Zwischenzeit haben die Kommunen nicht gewartet. Dortmund hat seine eigene Stadt-App, in Worms läuft eine Plattform des Anbieters Kobil, und auf Landesebene gibt es laut it-daily ähnliche Angebote in Bayern und Hessen. Die Telekom selbst spricht von einer vorhandenen Vielfalt an Anwendungen in Städten und Kommunen.

Solche Apps können die Onlinedienste aus dem Portalverbund einbinden, die Schnittstelle dafür ist da. Eine kommunale App kann darüber hinaus alles mitteilen, was vor Ort zählt, vom Abfallkalender bis zur Straßensperrung. Richter weiß das. Im c’t-Interview sagt er, die App müsse perspektivisch auch Informationen aus den Regionen anbieten, um über die Anträge hinaus attraktiv zu sein. Der Bund will also nachbauen, was es vor Ort schon gibt, statt zuerst zu liefern, was vor Ort fehlt: funktionierende Onlinedienste dahinter.

Fairerweise: Die Telekom betont, die App solle kommunale Lösungen nicht ersetzen, sondern verbinden. Und wo ein Onlinedienst existiert, soll sie mehr können als suchen, nämlich durch den Antrag führen. Für den großen Rest bekommen wir eine weitere App, eine weitere Suche und eine Rechnung, deren Höhe niemand nennen will.

Deutschland-App als Open Source? Juni gegen September

Lehrreich ist der Vergleich zwischen dem Interview von Ende Juni und der Antwort ans Parlament drei Monate später.

Im Juni nannte Richter als Ambition den Produktivbetrieb 2027, dann schon stark in der Fläche. In der Antwort vom 30. September steht ein Prototyp, an den sich optional ein begrenzter Probebetrieb anschließen kann. Das muss kein Widerspruch sein, denn den Produktivbetrieb soll eine spätere Ausschreibung bringen, die Richter für demnächst ankündigte. Nur steht von dieser Ausschreibung in der Antwort kein Wort, und ich habe bis heute keine gefunden. Bis 2027 sind es noch knapp drei Monate.

Richter versprach außerdem, die App als Open Source bereitzustellen, damit andere den Code einsehen und weiterverwenden können. Das ist die beste Nachricht im ganzen Vorgang, und ich nehme sie ernst. In der Antwort sind die vereinbarten Funktionen desselben Produkts dann ein Geschäftsgeheimnis Dritter. Beides zugleich wird schwierig.

Fairerweise: Nach Open Source hat die Linke nicht gefragt. Offen bleibt trotzdem, ob das Versprechen nur für die App gilt oder auch für das Backend, in dem laut Richter die gesamte Logik und die KI stecken. Eine offene App vor einer geschlossenen Plattform bringt für die Unabhängigkeit wenig.

Was für das Vorgehen des Ministeriums spricht

Der Abruf aus einem Rahmenvertrag ist ein übliches und legales Instrument. Ein BMDS-Sprecher hat im April gegenüber inside digital erklärt, der Rahmenvertrag gelte nur für die zeitlich begrenzte Initialphase. Danach folge eine offene Ausschreibung für Entwicklung und Betrieb, auch für den Mittelstand.

Es geht außerdem um einen Prototyp, der Machbarkeit zeigen soll. Ein fester Funktionskatalog passt schlecht zu einem Proof of Concept. Richter betont, das Ministerium vereinfache Verfahren und Recht parallel; die App sei kein Ersatz dafür, sondern ein leichterer Zugang zum Bestand.

Die Telekom argumentiert, es entstehe keine Super-App, sondern eine gemeinsame Ebene über den bestehenden Systemen. Die Schwierigkeit liege in Integration und Betrieb, weniger im Frontend. Das stimmt, und ich würde es unterschreiben.

BSI und Bundesdatenschutzbeauftragte begleiten das Vorhaben laut Antwort fortlaufend. Der Minister ist auch kein Ahnungsloser: Karsten Wildberger ist laut amtlichem Lebenslauf promovierter Physiker, war Berater bei BCG, hatte von 2003 bis 2006 Führungsfunktionen bei der Deutschen Telekom, saß in Vorständen bei Vodafone, Telstra und E.ON und führte zuletzt MediaMarktSaturn.

Das alles erklärt nicht, warum ein Ministerium dem Parlament die bisherigen Ausgaben nicht nennen kann. Bei agilem Vorgehen ändert sich der Umfang, die bisherigen Ausgaben stehen trotzdem auf dem Kontoauszug. Und ob eine spätere Ausschreibung etwas ändert, hängt am Open-Source-Versprechen. Steht der Prototyp, wie das Handelsblatt berichtet, auf SAP-Technik und T-Systems-Infrastruktur, hat der Platzhirsch sonst einen Vorsprung, den kein Mittelständler aufholt.

Verwaltungsdigitalisierung nach Art der Union

Ab hier Meinung. Das Muster ist alt: erst der Name und die Bühne, dann der Auftragnehmer, die Anforderungen später.

2017 beschloss die Große Koalition das Onlinezugangsgesetz, 575 Leistungen sollten bis Ende 2022 online sein. Ein halbes Jahr nach Fristende wies das Dashboard 127 davon als flächendeckend verfügbar aus. Die Pkw-Maut, ein Prestigeprojekt der CSU, kippte 2019 vor dem EuGH und kostete den Bund 243 Millionen Euro Schadenersatz plus weitere 27 Millionen aus einem zweiten Schiedsverfahren. Die Corona-Warn-App, 2020 gebaut von SAP und T-Systems, kam bis Ende Juli 2023 auf 214 Millionen Euro brutto.

Jetzt folgt die Deutschland-App, laut Presse wieder mit denselben beiden Konzernen. Die Union entdeckt die Digitalisierung alle paar Jahre neu, so wie andere Leute ihren Keller. Es ist eine Partei, die das 21. Jahrhundert vor allem aus Beraterfolien kennt und im Zweifel lieber im zwanzigsten wohnen bleibt.

Staatssekretär Richter sagt im c’t-Interview, er hätte sich einen gemeinsamen Technologie-Stack von Bund und Ländern schon vor 10 oder 20 Jahren gewünscht. Ich auch. Nur konnte ich in dieser Zeit keine Gesetze machen.

Bezeichnend finde ich ein Detail aus dem Lebenslauf des Ministers: CDU-Mitglied ist er seit Mai 2025, dem Monat seiner Vereidigung. Die Partei musste sich ihren Digitalminister von außen holen. Er hat mitgebracht, was Konzerne können: einen Generalunternehmer beauftragen, die Steuerung an Berater geben, Kennzahlen später nachreichen. Im Konzern kennt der Vorstand allerdings wenigstens das Budget.

Fairerweise: Die SPD sitzt mit am Kabinettstisch und schreibt interne Papiere, statt das Vorhaben zu korrigieren. Die OZG-Frist lief unter der Ampel ab. Am Scheitern der Verwaltungsdigitalisierung sind alle Regierungsparteien beteiligt, die Union verkauft es nur besonders routiniert als Aufbruch.

Projekte, die von der Politik geführt werden, scheitern selten an der Technik. Sie scheitern daran, dass der Auftraggeber nicht sagen kann, was er bestellt hat. Ein Staat, der Entwicklung, Projektmanagement und Produktsteuerung einkauft, behält am Ende genau eine Aufgabe: die Pressekonferenz.

Was die Deutschland-App für Kommunen bedeutet

Sechs Städte testen. Deutschland hatte Ende 2023 laut Städtetag-Statistik 10.775 Gemeinden, die Pilotgruppe umfasst also rund 0,06 Prozent davon (eigene Rechnung). Dortmund hat einen CIIO, Wiesbaden eine Dezernentin für Smart City. Die typische Gemeinde hat nichts davon. Lemkes Sorge, der Prototyp lasse sich nicht auf andere Kommunen übertragen, teile ich.

Kommt es so, wie Richter es im c’t-Interview beschreibt, liest ein Crawler unsere Onlinedienste aus, ein Sprachmodell baut daraus einen Dialog, und am Ende schickt die App die Daten über genau diesen Onlinedienst wieder ab. Als Admin habe ich dazu Fragen, die weder das Interview noch die Drucksache beantwortet. Was passiert, wenn wir dienstags ein Formularfeld ändern und der Crawler erst donnerstags wiederkommt? Wie unterscheidet mein Formularserver die Deutschland-App von einem Bot, den ich aussperren will?

Richter sagt, die Daten kämen in der Regel über eine Schnittstelle im Fachverfahren an. Welche, sagt er nicht. Naheliegend wäre FIT-Connect, das laut demselben Interview zum Kern des Deutschland-Stacks gehört und zu dessen Nutzung sich die Länder verpflichtet haben. In der Antwort der Regierung kommt das Wort Schnittstelle nicht vor.

Dazu kommen die Fragen, die schon vorher offen waren. Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich, wenn eine App des Bundes einen Antrag an die Gemeinde vorbefüllt? Wer nimmt den Anruf entgegen, wenn der Bot ein veraltetes Formular erwischt hat? Und wer bezahlt die Anbindung? Nach meiner Erfahrung lautet die Antwort auf die letzten beiden Fragen: die Kommune.

Drei Dinge können Sie jetzt schon tun. Prüfen Sie Ihre Einträge im Redaktionssystem des Landes: Ist jeder Onlinedienst mit dem richtigen Link hinterlegt? Das ist die Quelle, die für die Statistik zählt, und vermutlich die erste, in die eine Bundes-App schaut. Räumen Sie Formulare und Leistungsbeschreibungen auf, alte PDFs zuerst. Und fragen Sie Ihren IT-Dienstleister oder Ihren Spitzenverband, ob die Deutschland-App das PVOG nutzt und wie die Anbindung geplant ist.

Fazit

Die bekannten Beträge sind klein, die Milliarde ist eine Ente. Das Problem der Antwort liegt in den Lücken: Es fehlen der Preis des Hauptauftrags, die vereinbarten Funktionen und eine Liste, wer wann mit wem gesprochen hat. Es fehlt auch jeder Hinweis darauf, wie die App zu dem Portalverbund steht, den Bund, Länder und Kommunen seit Jahren aufbauen. Die Regierung hat das Wissen über das Projekt gleich mit ausgelagert.

Deutschland fehlen die Onlinedienste, nicht die Apps. Solange neun von zehn Leistungen nicht überall online zu haben sind, sucht eine weitere App vor allem nach etwas, das es nicht gibt.

Lesen Sie die sieben Seiten selbst, das dauert zehn Minuten. Wenn Sie in einer Kommune arbeiten, prüfen Sie Ihre PVOG-Einträge und stellen Sie die Schnittstellenfrage jetzt. Als Bürger können Sie Ihren Abgeordneten drei Dinge fragen: was der Einzelabruf bei T-Systems kostet, wann die angekündigte Ausschreibung kommt und ob das Open-Source-Versprechen auch für das Backend gilt. Die erste Frage lässt sich auch per Informationsfreiheitsgesetz beim BMDS stellen.

Ich hebe mir die Drucksache auf, und das Interview lege ich dazu. In zwei Jahren will ich nachlesen können, was man heute schon hätte wissen können.


Quellen:

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