Heute vor drei Jahren hat die Hamas in Israel nach Angaben der Bundesregierung mehr als 1.000 Menschen ermordet und 250 verschleppt. Die Bundesregierung erinnert daran mit einem langen Text auf ihrer Website, acht Minuten Lesedauer. Das ist richtig so. Was seit Jahren unter dem Stichwort Staatsräson gegenüber Israel läuft, steht dort noch einmal schwarz auf weiß: Das Einstehen für Israels Sicherheit gehöre zum „unveränderlichen Wesenskern“ der Beziehungen.
Ich habe den Text zweimal gelesen, weil ich beim ersten Mal dachte, ich hätte etwas übersehen. Habe ich nicht. Die Zahl der israelischen Opfer steht drin, die der getöteten Palästinenser nicht. Das Wort Kriegsverbrechen kommt nicht vor, der Internationale Strafgerichtshof auch nicht. Und dass der Mann, mit dem der Kanzler im Dezember eine gemeinsame Pressekonferenz gab, mit Haftbefehl gesucht wird, erfährt man dort ebenfalls nicht.
Ich trenne im Folgenden, was belegt ist, von dem, was ich davon halte. Erst die Fakten.

Kriegsverbrechen in Gaza: Was im Regierungstext fehlt
Das Gesundheitsministerium in Gaza zählte bis zum 14. Juni 2026 genau 73.001 Tote seit Kriegsbeginn. Das Ministerium untersteht der Hamas-Regierung, seine Aufzeichnungen gelten UN-Organisationen und unabhängigen Fachleuten aber als im Allgemeinen verlässlich, so die Nachrichtenagentur AP. Knapp 1.000 dieser Menschen starben nach Beginn der Waffenruhe.
Das Satellitenzentrum der Vereinten Nationen (UNOSAT) wertet regelmäßig Aufnahmen des Gazastreifens aus. Stand 16. Juni 2026 waren 201.290 Gebäude beschädigt, das sind 82 Prozent des Bestands. 134.422 davon stuft UNOSAT als zerstört ein. Die Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats unter Navi Pillay kam im September 2025 zu dem Schluss, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht, wie unter anderem der ORF berichtete. Israel weist die Vorwürfe zurück.
Fairerweise: Die Bundesregierung schreibt durchaus, dass die Menschen in Gaza in prekärer Lage leben, und sie kritisiert das Siedlungsprojekt E1 im Westjordanland deutlich. Aber sie nennt keine Zahl, keinen Bericht und kein Gericht.
Haftbefehl gegen Netanjahu: Was der Internationale Strafgerichtshof verlangt
Am 21. November 2024 erließ die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joaw Gallant. Die Richter sehen hinreichende Gründe für den Verdacht, dass beide für das Aushungern als Methode der Kriegsführung sowie für Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind. Ein Haftbefehl ist kein Urteil. Er ist aber auch keine Meinungsäußerung.
Israel ficht die Haftbefehle an, bisher ohne Erfolg. Die Berufungskammer wies am 15. Dezember 2025 eine der Beschwerden mit drei zu zwei Stimmen ab, die Haftbefehle blieben in Kraft. Im September 2026 erklärte die stellvertretende Chefanklägerin Nazhat Shameem Khan, ihre Behörde habe nichts unternommen, um sie zurückzuziehen, und ermittle weiter, berichtet Middle East Eye.
Deutschland ist Vertragsstaat des Römischen Statuts. Was daraus folgt, hat die Legal Tribune Online durchdekliniert: Ein Ersuchen des Gerichtshofs muss das Justizministerium an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft weiterleiten, ein politisches Ermessen sehen die befragten Strafrechtler nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigte, dass Fahndung und Überstellungshaftbefehl obligatorisch sind. Friedrich Merz hat Netanjahu trotzdem zugesagt, man werde „Mittel und Wege“ finden, damit er Deutschland besuchen und wieder verlassen kann. Bei seinem Besuch in Jerusalem im Dezember 2025 sagte er, es gebe derzeit keinen Anlass, über einen Besuch zu sprechen. Zurückgenommen hat er die Zusage nach allem, was ich finden konnte, nicht.
Rüstungsexporte nach Israel: 735 Millionen Euro in einem Quartal
Anfang August 2025 stoppte die Bundesregierung neue Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter, die in Gaza eingesetzt werden können. Zum 24. November 2025 hob sie die Beschränkung nach dreieinhalb Monaten wieder auf und kehrte zur Einzelfallprüfung zurück.
Was das heißt, steht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken: Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2026 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsausfuhren nach Israel im Wert von rund 735,76 Millionen Euro. Rund 67 Prozent entfielen auf ein maritimes Großprojekt, rund 21 Prozent auf Kooperationen im Interesse der Bundeswehr, der Rest auf sonstige Rüstungsgüter, keine Kriegswaffen. Dieser Rest sind nach meiner Rechnung rund 88 Millionen Euro (12 Prozent von 735,76 Millionen). Genauere Auskünfte verweigert die Regierung mit Verweis auf das Staatswohl.
In Brüssel bremst Berlin. Außenminister Johann Wadephul nannte Sanktionen gegen Israel im April „unangebracht“. Die Aussetzung des Assoziierungsabkommens scheitert laut taz vor allem an Deutschland. Und in Den Haag sitzt die Bundesrepublik selbst auf der Beklagtenseite: Nicaragua wirft ihr Beihilfe zu einem möglichen Völkermord vor, Deutschland hält die Klage für unzulässig, solange Israel nicht beteiligt ist. Die Anhörungen dazu begannen im September vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH).
Was für die Haltung der Bundesregierung spricht
Die Gegenposition verdient mehr als einen Halbsatz. Israel wurde am 7. Oktober 2023 überfallen und hat das Recht, sich zu verteidigen. Es erklärt, seine Angriffe gälten der Hamas und anderen Bewaffneten. Kein Gericht hat bisher einen Völkermord festgestellt. Im Verfahren Südafrikas gegen Israel läuft eine Frist bis zum 22. November 2027, ein Urteil erwartet die Jüdische Allgemeine frühestens 2030. Die Zuständigkeit des IStGH für Gaza ist unter Völkerrechtlern umstritten, und einzelne Juristen halten eine Auslieferung Netanjahus wegen seiner Immunität für unzulässig.
Auch im Inland ist die Regierung bisher nicht gescheitert. Die Bundesanwaltschaft sah bei einer früheren Strafanzeige keinen Anfangsverdacht. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Zivilisten aus Gaza nicht gegen Exportgenehmigungen klagen können, und hielt fest, die Bundesregierung sei diplomatisch nicht untätig geblieben. Dazu kommt das Argument, das Wadephul vorträgt: Einfluss auf Israel habe nur, wer im Gespräch bleibt.
Das alles stimmt, und es reicht trotzdem nicht. Ein Rechtsstaat vollstreckt Haftbefehle, bevor ein Urteil ergeht, das ist ihr Zweck. Wer den Gerichtshof für unzuständig hält, kann das dort vortragen. Israel tut das und hat bisher verloren. Und der „kritische Dialog“ läuft seit drei Jahren. Sein Ergebnis steht zwei Abschnitte weiter oben.
Historische Verantwortung ist kein Blankoscheck
Ab hier meine Meinung. Die deutsche Verantwortung aus der Shoah endet nicht, weil 80 Jahre vergangen sind. Sie gilt jüdischem Leben und der Existenz Israels. Sie gilt nicht einem Ministerpräsidenten und nicht jeder Entscheidung seines Kabinetts. Sind wir auf ewig dazu verdammt, Steigbügelhalter jeder israelischen Regierung zu sein, egal was sie tut? Nein. Wer aus Auschwitz die Lehre zieht, dass Menschenwürde und Recht für alle gelten, kann sie nicht an der Grenze zu Gaza aussetzen.
Der 7. Oktober erlaubt Israel, sich zu verteidigen. Er erlaubt nicht, eine Bevölkerung auszuhungern, und er erklärt nicht, warum 82 Prozent der Gebäude beschädigt oder zerstört sind. Ich nenne das nicht Verteidigung. Das habe ich im Mai 2025 schon geschrieben, und seither ist die Liste nur länger geworden.
Rechtswidriger Befehl: Was jede Verwaltung besser weiß
Im deutschen Recht gibt es einen Satz, den jeder Rekrut lernt: „Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.“ Das ist § 11 Absatz 2 Soldatengesetz. Die Bundesregierung bekommt von niemandem Befehle, wörtlich passt der Paragraf also nicht. Der Gedanke dahinter passt genau: Loyalität entschuldigt keinen Rechtsbruch.
Ich betreue die IT einer Gemeindeverwaltung. Dort gilt dasselbe Prinzip unter dem sperrigen Namen Remonstration. Nach § 36 Beamtenstatusgesetz muss jeder Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Anordnung unverzüglich melden, und erkennbar strafbare Anordnungen darf er auch nach Bestätigung nicht ausführen. Das Gesetz spricht von „voller persönlicher Verantwortung“. Vom Sachbearbeiter im Bauamt erwartet der Staat also, dass er Nein sagt, wenn es rechtswidrig wird.
Sollte Netanjahu je in Berlin landen, träfe die Zusage des Kanzlers genau diese Leute: Ministerialbeamte und Staatsanwälte, die ein Ersuchen aus Den Haag liegen lassen müssten. Sie müssten remonstrieren. Der Kanzler verlangt von ihnen im Zweifel, was er sich selbst erspart.
Fazit
Die Bundesregierung gedenkt der Opfer des 7. Oktober, und sie lässt in demselben Text den Haftbefehl gegen Netanjahu, mehr als 73.000 Tote und 735 Millionen Euro Rüstungsgenehmigungen in einem Quartal weg. Das Weggelassene verschwindet davon nicht. Es wird in Den Haag verhandelt, mit Deutschland als Beklagter.
Schreiben Sie Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten, die Wahlkreissuche auf bundestag.de führt hin. Zwei Fragen genügen: Vollstreckt Deutschland den Haftbefehl des IStGH, wenn Netanjahu einreist, ja oder nein? Und welche Exportgenehmigungen seit dem 24. November 2025 betreffen Güter, die in Gaza eingesetzt werden können? Ein Freund, der alles durchgehen lässt, ist kein Freund.
Quellen:
- Bundesregierung, „Deutschland steht in tiefer Freundschaft an der Seite Israels“ (07.10.2026);
- Deutscher Bundestag, hib 689/2026 zu Drucksache 21/7784 (07.09.2026);
- § 11 Soldatengesetz und § 36 Beamtenstatusgesetz (gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026);
- IStGH, Pressemitteilung zu den Haftbefehlen (21.11.2024, zitiert nach Wiedergaben);
- UNOSAT, Schadensanalysen Gazastreifen (11.10.2025 und 16.06.2026, letztere nach Medienberichten);
- AP via PBS NewsHour (14.06.2026);
- Just Security zur Berufungsentscheidung (Dezember 2025);
- Middle East Eye (22.09.2026);
- LTO zu Merz und dem Haftbefehl (15.05.2025), zum Strafantrag (September 2025), zum BVerfG-Beschluss (Februar 2026) und zum IGH-Verfahren (September 2026);
- ZDFheute (17.11.2025, 21.04.2026); taz (11.05.2026);
- Jüdische Allgemeine (Juni 2026);
- ORF (16.09.2025);
- Al Jazeera (07.12.2025)
