Am 26. September 2026 hat Außenminister Johann Wadephul vor der UN-Generalversammlung gesprochen. Er vertrat dabei Bundeskanzler Merz, der selbst nicht nach New York gereist ist. Die Rede ist auf der Seite des Auswärtigen Amts in englischer Fassung nachlesbar, und wer sie liest, findet vor allem eins: Fragen. Wer kontrolliert KI? Wer setzt die Regeln? Wer haftet? Gute Fragen. Ich stelle sie mir beruflich auch, wenn ein Fachverfahrenshersteller mir ein „KI-Feature“ andrehen will.
Ich schreibe hier als IT-Admin einer Kommune. Das färbt den Blick, und das soll man merken. Trotzdem zuerst die Fakten, dann die Meinung. Der Leser soll erkennen können, wo der Bericht aufhört und die Polemik anfängt.
Was Wadephul vor der UN-Generalversammlung 2026 gesagt hat
Die Rede beginnt mit einem Gedankenexperiment: Atomwaffen, entwickelt von Privatfirmen, gelagert auf dem Werksgelände, die Startcodes im Safe des Vorstandsvorsitzenden. Daraus leitet Wadephul die drei Fragen ab, die den Rest der Rede tragen sollen. Dann folgt der übliche Dreiklang einer Generaldebatten-Rede: Frieden und Sicherheit (Ukraine, Haiti, Sudan), faire Kooperation statt Nationalismus, und als drittes die großen globalen Fragen, allen voran KI.
Der KI-Teil ist der einzige Abschnitt mit einem konkreten Vorschlag. Deutschland ruft die UN-Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Sicherheitsanforderungen für die leistungsfähigsten KI-Modelle auf: verpflichtende Tests vor der Veröffentlichung, eine Meldepflicht für schwere Sicherheitsvorfälle, nationale und regionale Aufsicht. Freiwillige Selbstverpflichtungen der KI-Unternehmen reichten nicht, es brauche Transparenz und gemeinsame Standards. Der Satz, den man sich merken soll, lautet sinngemäß: Macht muss an Verantwortung gebunden sein.
Zur EU steht in der Rede genau ein Halbsatz, im Kontext von Handelsabkommen. Zur Reform des Sicherheitsrats: Man müsse sie „hoch auf der Agenda halten“. Welche Reform, mit welchem deutschen Ziel, bleibt offen. Der neue UN-Generalsekretär soll einen tiefgreifenden Reformprozess leiten; António Guterres scheidet Ende 2026 aus.
Der Kontext: Trump, Guterres und die Superintelligenz
Man muss die Rede vor dem lesen, was vier Tage vorher passiert ist. Trump sprach am 22. September vor derselben Generalversammlung und lehnte jedes „globalistische Kontrollsystem“ für KI ab. Nebenbei verkündete er, dass Artificial Intelligence künftig „Super Intelligence“ heißen soll, auch in Dokumenten der US-Regierung. Das ist keine Satire, das ist das Protokoll.
UN-Generalsekretär Guterres hatte zur Eröffnung eine strengere Kontrolle von KI gefordert, Macron warb vor der Generalversammlung dafür, dass niemand zum Vasallen einer der Großmächte werden solle, und der Sicherheitsrat beriet am Mittwoch über Grenzen für die Technologie. Laut WirtschaftsWoche hatten Amodei, Altman und Musk gut eine Woche zuvor gemeinsam gefordert, das Entwicklungstempo zu drosseln. Wenn also selbst die Hersteller nach Regeln rufen, ist Wadephuls Forderung nach verbindlichen Tests keine Avantgarde. Sie ist Mainstream mit Verspätung.
Fairerweise: Sie ist trotzdem eine klare Positionierung gegen die US-Linie, ausgesprochen in New York, mit der amerikanischen Delegation im Saal. Das hätte man auch weglassen können. Hat Wadephul nicht.
KI-Regulierung fordern und den AI Act vertagen
Jetzt wird es interessant, denn der Außenminister fordert vor der UN etwas, das die EU längst hat. Die KI-Verordnung, der AI Act, ist seit August 2024 in Kraft. Sie kennt verbotene Praktiken, Pflichten für Anbieter von Basismodellen, Transparenzpflichten und ein Hochrisiko-Regime für Systeme, die zum Beispiel in Behörden über Menschen entscheiden. Genau das, was Wadephul weltweit will: testen, dokumentieren, melden, beaufsichtigen.
Und was hat Europa mit diesem Instrument im Sommer 2026 gemacht? Der Digital Omnibus on AI wurde als Verordnung (EU) 2026/1744 am 8. Juli 2026 erlassen und gilt seit dem 27. Juli 2026. Er hat vier Fristen des AI Act verschoben: Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028, die nationalen Reallabore auf den 2. August 2027 und die Inhaltskennzeichnung auf den 2. Dezember 2026. Anhang III, das sind unter anderem die Systeme für Verwaltung, Bildung, Beschäftigung und Strafverfolgung. Also die, die mich betreffen.
Die offizielle Begründung ist nicht erfunden: Die harmonisierten Normen für Konformitätsbewertungen nach Art. 40 waren zur ursprünglichen Frist im August 2026 nicht fertig. Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte hatten in ihrer Stellungnahme 1/2026 für eine möglichst kurze Verschiebung plädiert. Herausgekommen sind sechzehn Monate für Anhang III und zwei Jahre für Anhang I. Das ist nicht „möglichst kurz“. Das ist das, was die Wirtschaftsverbände wollten; der BVDW hatte laut Lobbyregister eine planungssichere Verlängerung der Hochrisiko-Frist gefordert und hat sie bekommen.
Ich will hier nicht behaupten, Berlin habe das allein durchgedrückt. Das Europäische Parlament stimmte im März 2026 mit 569 zu 45 Stimmen bei 23 Enthaltungen zu, das war ein breiter Konsens. Aber die Bundesregierung hat auch nicht dagegen gekämpft. Und dann steht ihr Außenminister zwei Monate nach Inkrafttreten der Verschiebung in New York und erklärt der Welt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht reichen. Das ist die Pointe, die in keinem Agenturbericht zur Rede steht.
Merz‘ Europapolitik: Führung wird angekündigt, nicht ausgeübt
Der zweite Befund betrifft die EU, und hier lohnt der Blick über die Rede hinaus. Die NZZ beschreibt, wie Merz nach Jahren deutscher Passivität eine Führungsrolle in der EU beansprucht, bislang aber nur eine konkrete Initiative unternommen hat und damit gescheitert ist. Der Föderalist zieht nach einem Jahr Bilanz und nennt Deutschland eine schlafende Mittelmacht, ohne Rückkehr zu einem europapolitischen Leitbild. Das Ifri sieht die deutsch-französischen Beziehungen seit Anfang 2026 in einer Phase grundlegender Divergenzen.
Was der Kanzler stattdessen tut: Bei der Karlspreis-Verleihung an Mario Draghi hat er gemeinsame europäische Schulden erneut ausgeschlossen und die EU-Haushaltspolitik „geradezu planwirtschaftlich“ genannt. Man kann das für richtig halten. Führung ist es nicht. Führung wäre, einen eigenen Vorschlag auf den Tisch zu legen, wie Europa seine KI-Infrastruktur, seine Rechenzentren, seine Modelle finanziert, damit Macrons Satz vom Vasallentum nicht das letzte Wort bleibt. Wadephuls Rede erwähnt Zugang zu Rechenleistung, Daten, Expertise und Infrastruktur als Machtfrage. Richtig erkannt. Und dann kommt: nichts. Kein Betrag, kein Projekt, kein Zeitplan.
Das ist der eigentliche Skandal. Nicht dass Wadephul Fragen stellt, sondern dass die Antworten seit Jahren bekannt sind und in Sonntagsreden gut aufgehoben scheinen: offene Standards, offene Modelle, europäische Cloud-Infrastruktur unter öffentlicher Kontrolle, Beschaffungsregeln, die Herstellerabhängigkeit bestrafen statt belohnen. Nichts davon braucht die UN. Alles davon bräuchte eine Bundesregierung, die will.
Die Gegenposition, fair wiedergegeben
Man kann mir drei Dinge entgegenhalten, und ich nehme sie ernst.
Erstens: Eine Generaldebatten-Rede richtet sich an 193 Staaten, nicht an Brüssel. Wer dort EU-Führungsanspruch erwartet, hat das Format missverstanden. Stimmt. Nur hat Macron in demselben Format eine europäische Position formuliert, und Wadephul hat es nicht getan.
Zweitens: Der KI-Vorschlag ist konkret, gegen Trump gerichtet und international anschlussfähig. Auch das stimmt, und ich habe es oben eingeräumt. Er ist nur nichts, was Deutschland nicht schon in EU-Recht gegossen hätte, bevor es die Fristen verschob.
Drittens: Die Omnibus-Verschiebung war Sachzwang, keine Ideologie, weil Normen und notifizierte Stellen fehlten. Einverstanden. Aber wer die Standards nicht rechtzeitig finanziert und personell hinterlegt, erzeugt den Sachzwang selbst. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde und startet mit 43 neuen Planstellen. Dreiundvierzig. Für die Aufsicht über KI in einem Land mit 84 Millionen Einwohnern. Das ist die Antwort auf „Wer kontrolliert?“, und sie ist kleiner als die IT-Abteilung mancher Kreisverwaltung.
Was das für KI in der Verwaltung bedeutet
Für Kollegen in Kommunen und Fachverfahrensbetreuer heißt das ganz praktisch: Verlassen Sie sich nicht auf die Verschiebung. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026, und die verbotenen Praktiken nach Artikel 5 sind seit August 2025 bußgeldbewehrt. Wenn Ihr Bürgerservice-Chatbot nicht sagt, dass er ein Chatbot ist, ist das heute schon ein Problem, nicht erst 2027.
Zweitens: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III kommen im Dezember 2027, und das ist im Beschaffungszyklus einer Verwaltung übermorgen. Wer jetzt ein Fachverfahren mit „KI-gestützter Antragsprüfung“ kauft, sollte im Vertrag stehen haben, dass der Hersteller die Konformität nachweist und die Dokumentation liefert. Sonst sind Sie 2027 der Betreiber eines Hochrisiko-Systems ohne Papiere.
Drittens, und das ist mein Punkt, nicht mein Admin-Punkt: Fragen Sie bei jedem KI-Angebot, wo das Modell läuft, wem es gehört und ob Sie es ohne den Anbieter weiterbetreiben könnten. Wadephul hat vor der UN gesagt, dass Kooperation Fähigkeiten schaffen soll, nicht neue Abhängigkeiten. Das gilt für eine Gemeindeverwaltung genauso wie für einen Staat. Ich habe noch keinen Hersteller erlebt, der diese Frage gern beantwortet.
Fazit
Wadephuls Rede ist als Diagnose brauchbar und als Programm leer. Der KI-Vorschlag ist richtig, aber er beschreibt, was die EU bereits beschlossen und dann um anderthalb Jahre vertagt hat. Zur Führungsrolle Deutschlands in Europa sagt die Rede nichts, und die Bilanz der Regierung Merz nach anderthalb Jahren sagt auch nichts, außer dass Eurobonds ausgeschlossen sind.
Drei Fragen, null Antworten, kein Europa: Das ist nicht böswillig verkürzt, das ist der Text.
