Diese Woche ist Resilienzwoche in Hessen. Innenminister Poseck nennt Resilienz einen unverzichtbaren Baustein der Sicherheitsarchitektur, und die Lage erfordere „von uns allen konsequente Vorbereitung“ auf Krisenereignisse.
Von uns allen.
Drei Wochen zuvor hatte Innenstaatssekretär Rößler beim Cybersicherheitsgipfel den Ton gesetzt: „Cybersicherheit ist ein unverzichtbarer Teil staatlicher Daseinsvorsorge geworden.“
Zwei Mal „unverzichtbar„, ein Mal „Daseinsvorsorge„, einmal „von uns allen„. Man könnte den Eindruck gewinnen, hier werde etwas ernst genommen.
Sehen wir nach.

Die Zahl
Hessen hat 421 Gemeinden. Von diesen 421 unterliegt exakt keine einzige einer gesetzlichen Mindestanforderung an die Informationssicherheit ihrer Verwaltung. Nicht eine.
Das ist kein Versäumnis und keine Regelungslücke, die man noch schließen wollte. Es ist eine Entscheidung, sie ist dokumentiert, und dokumentiert hat sie das Innenministerium selbst. Auf innen.hessen.de, Rubrik Cyber- und IT-Sicherheit, Unterseite „Hessische Kommunen“, steht der Vorgang in erfrischender Klarheit:
Der europäische Gesetzgeber hatte es den Mitgliedstaaten freigestellt, die Kommunalverwaltung in den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie einzubeziehen. Die Länder haben sich unisono dagegen ausgesprochen. Der IT-Planungsrat hat sie mit Beschluss 2023/39 ausdrücklich gebeten, von der Option keinen Gebrauch zu machen. Hessen ist dieser Bitte gefolgt.
„Unisono“ ist übrigens die Formulierung des Ministeriums, nicht meine. Man ist ein bisschen stolz darauf.
Rechnen wir das in Menschen um. In Hessen leben rund 6,4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, und sie alle wohnen in einer dieser 421 Gemeinden. Das Verhältnis lautet also:
6,4 Millionen zu null.
Hundert Prozent der hessischen Bevölkerung leben in einer Kommune, deren Verwaltung keiner verbindlichen Anforderung an ihre IT-Sicherheit unterliegt. Nicht „einer niedrigeren als anderswo“. Keiner.
Was dort liegt: die Melderegister sämtlicher hessischer Einwohner. Die Standesämter. Die Sozial- und Jugendhilfeakten, also die sensibelsten personenbezogenen Daten, die ein Staat überhaupt führt. Bauakten, Gewerberegister, Kita- und Schulverwaltung. Die Durchführung von Wahlen. Dazu sämtliche Fachverfahren und die Schnittstellen, über die sie an Landes- und Bundesregister hängen — künftig noch erheblich mehr davon, wenn NOOTS als „zentrale Datenautobahn der föderalen Verwaltung“ ans Netz geht.
Ein Handwerksbetrieb mit 50 Beschäftigten in einem geregelten Sektor braucht ein Informationssicherheitsmanagementsystem, Meldewege und eine haftende Geschäftsleitung. Das Rathaus, das die Daten sämtlicher Mitarbeiter dieses Betriebs führt, braucht nichts davon.
„Aber die Stadtwerke sind doch erfasst“
Kommt der Einwand. Er stimmt sogar. Nur hilft er nicht.
Erfasst werden kommunale Einrichtungen über zwei Wege. Erstens als Betreiber kritischer Anlagen — das ist die alte KRITIS-Logik nach Versorgungsgrad, bei Trinkwasser rund 500.000 versorgte Personen. Zweitens über den Size-Cap: Sektor plus Größe, ab etwa 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz.
Wer daraufhin an Frankfurt, Wiesbaden und Kassel denkt, denkt schon falsch. Wiesbaden hat rund 283.000 Einwohner, Kassel rund 205.000. Beide liegen mit ihrer Wasserversorgung deutlich unter der KRITIS-Schwelle. Erfasst sind sie über den zweiten Weg — und erfasst ist dann die ESWE beziehungsweise die Städtische Werke. Nicht die Stadt. Nicht das Rathaus. Nicht das Melderegister.
Und jetzt die typische hessische Gemeinde, also der Normalfall. Sie betreibt ihre Wasserversorgung, wenn sie sie selbst betreibt, als Regie- oder Eigenbetrieb mit fünf bis acht Personen. Fällt sie unter den Size-Cap?
Nein. § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BSIG ordnet die Anwendung der KMU-Empfehlung — und damit die Zurechnung von Personal- und Umsatzzahlen — ausdrücklich nur für Einrichtungen an, die keine rechtlich unselbstständige Organisationseinheit einer Gebietskörperschaft sind. Ein Eigenbetrieb ist genau das. Die Beschäftigten der Verwaltung dürfen also nicht mitgezählt werden.
Was auch schwer ginge, denn die Verwaltung ist ja gar nicht erfasst.
Sechs Leute bleiben sechs Leute. Die Schwelle liegt bei fünfzig. Ergebnis: nichts.
Bundesweit haben 93 Prozent aller Gemeinden weniger als 20.000 Einwohner, rund 72 Prozent weniger als 5.000. Hessens Gemeinden sind nach der Gebietsreform der Siebziger größer als der Bundesschnitt — aus über 2.700 wurden 421, die durchschnittliche hessische Gemeinde hat rund 14.000 Einwohner gegenüber gut 7.500 im Bund. Am Prinzip ändert das nichts: In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ist weder die Verwaltung noch der eigene Versorgungsbetrieb reguliert.
Die Größenlogik läuft dabei exakt verkehrt herum. Reguliert wird, wer viel Personal hat. Nicht reguliert wird, wer wenig hat. Also stellt der Gesetzgeber ausgerechnet dort keine Mindestanforderung, wo am wenigsten Fachpersonal, Budget und Vertretungsfähigkeit vorhanden ist — und wo ein Ausfall die Verwaltung nicht verlangsamt, sondern anhält.
Die Frage, die daraus folgt
Wer in Frankfurt wohnt, bekommt sein Trinkwasser von einem regulierten Betreiber. Wer in einer Gemeinde mit 3.000 Einwohnern wohnt, nicht. Gleiches Wasser, gleiche Abhängigkeit, andere Rechtslage.
Also die Frage, direkt: Sind die Einwohnerinnen und Einwohner von Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt bei der Wasserversorgung schützenswerter als alle anderen?
Die Antwort der Landesregierung ist absehbar und lautet sinngemäß: Es gehe nicht um den Wert von Menschen, sondern um die Zahl der Betroffenen je Ereignis. Konzentriertes Risiko, konzentrierte Pflichten. Das ist die Standardlogik von Infrastrukturregulierung, und sie ist nicht von vornherein falsch.
Nur trägt sie hier an drei Stellen nicht.
Erstens ist eine Kante keine Risikoabstufung. Risikobasiert wäre, unterhalb der Schwelle geringere Anforderungen zu stellen. Gewählt wurde stattdessen ein Sprung von allem auf nichts. Wer knapp unter fünfzig Beschäftigten liegt, schuldet nicht weniger — er schuldet gar nichts. Kein Mindeststandard, kein Meldeweg, kein Notfallkonzept. Für ein Risikomodell ist das eine bemerkenswert grobe Kurve.
Zweitens hat das Land nur die halbe Rechnung aufgemacht. Risiko ist Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenshöhe. Betrachtet wurde ausschließlich die Schadenshöhe. Die Wahrscheinlichkeit fällt aber in die andere Richtung: Ein Betrieb mit sechs Beschäftigten, ohne Informationssicherheitsbeauftragten, ohne Monitoring, ohne Rufbereitschaft und ohne Vertretungsregelung ist leichter zu treffen als ein Verbundversorger mit eigener Sicherheitsabteilung. Wer nur die Folgen gewichtet und die Anfälligkeit ignoriert, hat kein Risikomodell, sondern eine Einwohnerzahl.
Drittens fällt der Ausfall für Betroffene nicht anteilig aus. Wenn in einer Gemeinde mit 3.000 Einwohnern die Wasserversorgung steht, steht sie für diese 3.000 zu hundert Prozent. Grundversorgung ist ein individueller Anspruch, kein statistischer. Und in der Summe reden wir nicht über Randfälle: Bundesweit haben rund 93 Prozent aller Gemeinden weniger als 20.000 Einwohner. Die Menschen, die von nicht regulierten Betreibern versorgt werden, sind keine Minderheit.
Und jetzt der Teil, an dem die Konzentrationslogik vollständig zusammenbricht.
Bei der Verwaltung gibt es überhaupt keine Schwelle. Frankfurts Melderegister mit rund 775.000 Datensätzen unterliegt exakt derselben Regulierung wie das einer 3.000-Einwohner-Gemeinde, nämlich keiner. Hier kann sich das Land nicht einmal auf ein Risikomodell berufen, weil keines angewandt wurde. Die größte Datensammlung im Land ist genauso ungeregelt wie die kleinste.
Damit ergibt sich ein Muster. Wo eine Größenlogik angelegt wurde, führte sie zur Freistellung der Kleinen. Wo keine angelegt wurde, führte das zur Freistellung aller. In beide Richtungen lautet das Ergebnis: weniger Pflicht. Das ist kein Zufall und keine Risikoabwägung. Das ist eine Haushaltsentscheidung, die sich als Regulierungskonzept verkleidet.
Warum eigentlich?
Es gab Argumente, und der Ordnung halber seien sie genannt: Doppelregulierung vermeiden, Zuständigkeiten sauber trennen, den Ländern Zeit geben, eigene, auf die jeweilige Verwaltungsstruktur zugeschnittene Regelungen zu schaffen.
Das war allerdings die halbe Empfehlung. Der zweite Teil lautete, die Länder mögen dann eben eigene Regelungen im Landesrecht schaffen. Dieser Teil wird seit November 2023 mit bemerkenswerter Ausdauer überhört. Der Beschluss ist knapp drei Jahre alt. Das Bundesgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Ein hessisches Landesrecht zur kommunalen Informationssicherheit: existiert nicht.
Der ehrlichere Grund ist in den Fachdebatten offen benannt worden und heißt Konnexität. Hätte man die Kommunen verpflichtet, hätte das Land zahlen müssen. Wer bestellt, bezahlt. Wer nicht bestellt, spart.
Man hat also nicht entschieden, dass kommunale IT-Sicherheit unwichtig sei. Man hat entschieden, dass sie nicht in den Landeshaushalt passt. Das ist etwas völlig anderes. Es macht sich nur in einer Pressemitteilung zur Resilienzwoche schlechter.
Wie viele sind es denn nun?
Gute Frage. Niemand weiß es.
Das BSI-Register ist nicht öffentlich. Die Einstufung erfolgt als Selbsteinschätzung, ohne behördlichen Bescheid — jede Einrichtung muss selbst prüfen, ob sie betroffen ist. Und das Land ist für die kommunale Ebene nicht zuständig, weil es sich die Zuständigkeit ja gerade erspart hat.
Es gibt also keine Stelle in Hessen, die beziffern kann, wie viele kommunale Einrichtungen einer gesetzlichen Mindestanforderung unterliegen und wie viele davon sie erfüllen. Die Registrierungsfrist beim BSI ist im März 2026 abgelaufen; Schätzungen aus der Beraterbranche gehen davon aus, dass ein erheblicher Teil der Pflichtigen sie versäumt hat. Ob das für Hessen zutrifft, kann man nicht sagen, weil niemand nachsieht.
Beim Trinkwasser wird es noch unübersichtlicher. Hessenwasser versorgt nach eigenen Angaben rund 2,4 Millionen Menschen im Rhein-Main-Gebiet; Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und über fünfzig weitere Kommunen beziehen direkt oder mittelbar. Mit 2,4 Millionen liegt das Unternehmen weit über jeder Schwelle und ist zweifelsfrei erfasst.
Nur verantwortet Hessenwasser die Beschaffung — Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Speicherung. Die Belieferung der Endkunden und die örtlichen Verteilnetze bleiben bei den Gesellschaftern und den lokalen Versorgern. Wer in einer kleinen Gemeinde wohnt, bezieht sein Wasser also unter Umständen aus einer regulierten Beschaffung über ein unreguliertes Verteilnetz. „Versorgt von einem KRITIS-Betreiber“ ist eben nicht dasselbe wie „geschützte Versorgungskette“.
Welcher Anteil der 6,4 Millionen Hessinnen und Hessen an einer durchgehend regulierten Trinkwasserversorgung hängt, kann deshalb niemand beziffern. Auch das ist keine Wissenslücke, sondern eine Folge der Zuständigkeitsverteilung.
Daraus werden zwei hübsche Landtagsanfragen. Erstens: Wie viele kommunale Einrichtungen in Hessen fallen nach Kenntnis der Landesregierung unter das BSIG, und wie viele haben sich fristgerecht registriert? Zweitens: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner Hessens werden von Wasserversorgungsunternehmen versorgt, die dem BSIG unterliegen — und wie viele nicht?
Die wahrscheinliche Antwort auf beide — es liegen keine Erkenntnisse vor — ist die eigentliche Nachricht.
Und wofür genau leisten wir uns zwei Ministerien?
Hessen hat ein Digitalministerium. Nicht jedes Land hat das. Man ist stolz darauf, und es liefert: ein KI-Anwendungszentrum in Frankfurt, ein Drohnenkompetenzzentrum in Calden mit acht Millionen Euro Förderung, eine Datentreuhandstelle in Gießen, Spatenstiche bei Rechenzentren, ein Förderprogramm für digitale Basistechnologien in den Rathäusern, den Verwaltungsschub und, als Krönung, den ersten Platz unter den Flächenländern im Digitalranking.
Cyber- und IT-Sicherheit sitzt derweil im Innenministerium. Dort fand der Cybersicherheitsgipfel statt, dort steht die NIS-2-Seite, dort wurde entschieden, die Kommunen nicht einzubeziehen, und dort läuft die Resilienzwoche.
Zwei Häuser, viel Digitalpolitik, ein gemeinsames Ergebnis: null verbindliche Mindestanforderung an die IT-Sicherheit von 421 Kommunalverwaltungen.
Hessen leistet sich damit mehr Ressorts für Digitalisierung als verbindliche Standards für kommunale Informationssicherheit. Eins zu null.
Was besser wäre
Landesrechtliche Mindeststandards, mit Konnexitätsausgleich. Pflicht und Finanzierung im selben Gesetz. Alles andere ist entweder eine unbezahlte Zumutung oder gar nichts — und bisher ist es gar nichts.
Verbindliche Meldewege. Ohne Meldepflicht kein Lagebild, ohne Lagebild ist jede Aussage zur kommunalen Sicherheitslage geraten. Auch die beruhigenden.
Informationssicherheitsbeauftragte im interkommunalen Verbund, vom Land kofinanziert. Eine Person für zwanzig Gemeinden ist dünn. Sie ist trotzdem zwanzig Mal mehr als der Status quo.
Ein Landes-SOC mit kommunalem Mandat und ein einsatzfähiges Incident-Response-Team. Wenn ein Rathaus verschlüsselt wird, entscheidet sich in den ersten 48 Stunden, ob die Verwaltung in einer Woche oder in einem halben Jahr wieder arbeitet. Diese Kapazität hält man vor oder man hat sie nicht.
Und, am wenigsten charmant: eine Zahl. Wie viele hessische Kommunen betreiben heute ein funktionierendes ISMS? Das Land weiß es nicht, muss es nicht wissen und hat sich das Fragen selbst erspart.
Zurück zur Resilienzwoche
Die Kampagne wirbt bei der Bevölkerung für Vorsorge und Selbstschutz. Wasservorrat, Kurbelradio, Notfallkontakte, ein Plan für 72 Stunden. Das ist richtig und viel zu wenig verbreitet, und ich meine das ohne Häme.
Nur hilft der beste Wasservorrat nicht, wenn nach einem Ransomware-Angriff das Bürgerbüro schließt, keine Personalausweise ausgegeben, keine Wohngeldzahlungen angewiesen und keine Sozialleistungen bewilligt werden. Genau das ist deutschen Kommunen in den vergangenen Jahren wiederholt passiert, teils über Monate.
Resilienz der Bevölkerung ersetzt keine handlungsfähige Verwaltung. Sie setzt sie voraus.
„Konsequente Vorbereitung von uns allen.“ Von uns allen — mit Ausnahme der 421 Stellen, bei denen im Krisenfall die Bürgerinnen und Bürger anrufen.
Null von 421. Nachzulesen auf der Website desselben Ministeriums, das zur Resilienz aufruft. Zwei Klicks von der Pressemitteilung entfernt.
Quellen:
- Pressemitteilung des Hessischen Innenministeriums zur Resilienzwoche, 03.09.2026 — https://hessen.de/node/23127
- Pressemitteilung zum Cybersicherheitsgipfel, 13.08.2026 — https://hessen.de/node/22984
- Hessisches Ministerium des Innern: NIS-2 in Hessen, „Hessische Kommunen“ — https://innen.hessen.de/sicherheit/cyber-und-it-sicherheit/nis-2-in-hessen/hessische-kommunen
- Beschluss 2023/39 des IT-Planungsrats vom 03.11.2023
- Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, in Kraft seit 06.12.2025 — https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/301/VO.html
- BSI, FAQ zu NIS-2 (zur Betroffenheit kommunaler Eigen- und Regiebetriebe) — https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-FAQ/NIS-2-FAQ-allgemein/FAQ-zu-NIS-2_node.html
- § 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BSIG zur Schwellenwertberechnung bei rechtlich unselbstständigen Organisationseinheiten
- Hessisches Ministerium des Innern: Gemeinden und Landkreise (421 Gemeinden) — https://innen.hessen.de/Kommunales/Kommunen/Gemeinden-und-Landkreise
- Statistisches Bundesamt, Gemeinden nach Einwohnergrößenklassen
- Hessenwasser GmbH & Co. KG, Angaben zur versorgten Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet — https://www.hessenwasser.de/
