Kurz vor Jahresende kommen gleich zwei staatliche Apps auf das Smartphone, die direkt mit Ihrem Personalausweis zu tun haben. Der digitale Führerschein soll Ende November in der i-Kfz-App starten, und für die EUDI-Wallet d-you, die am 2. Januar 2027 erscheinen soll, ist die offizielle Informationsseite online. Zwei Kurzmeldungen, mit ein paar Details, die in den meisten Berichten fehlen.

Digitaler Führerschein in der i-Kfz-App ab Ende November
Bisher kann die i-Kfz-App nur die Zulassungsbescheinigung Teil I, also den Fahrzeugschein, digital mitführen. Ab Ende November 2026 soll dort auch der Führerschein liegen. Das hat eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums dem Bayerischen Rundfunk bestätigt, wie Caschys Blog berichtet. Den BR-Beitrag selbst konnte ich nicht abrufen. Ein genaues Datum gibt es noch nicht. Der bisherige Plan lautete „Ende 2026“, so stand es schon in der Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom Dezember 2025.
Die App kommt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Bundesdruckerei, beauftragt hat sie das Verkehrsministerium. Sie ist kostenlos für Android und iOS. Laut KBA-Präsident Richard Damm war sie zuletzt auf mehr als zwei Millionen Smartphones installiert, Caschys Blog nennt unter Berufung auf das KBA rund 2,5 Millionen Downloads bis Ende Oktober.
Rechtsgrundlage seit 14. Oktober in Kraft
An einer Stelle muss ich die Berichterstattung korrigieren: Die Rechtsgrundlage stammt nicht aus dem vergangenen Jahr. 2025 hat das Kabinett nur den Entwurf beschlossen. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist vom 12. Mai 2026, der Bundestag hatte es am 26. März beschlossen. Die Regeln zum digitalen Führerschein, also der neue § 2d StVG, sollten erst gelten, wenn das KBA technisch so weit ist. Laut Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt ist das seit dem 14. Oktober 2026 der Fall, seitdem gelten diese Artikel.
Inhaltlich steht im Gesetz, was auch die App-Ankündigungen sagen: Der digitale Führerschein gilt als Nachweis im Inland. Für Fahrten ins Ausland brauchen Sie weiter die Plastikkarte. Einen EU-weit anerkannten digitalen Führerschein soll es erst 2030 geben. Die Karte bleibt also gültig, die App ist eine Ergänzung. Beantragen können ihn alle, die einen gültigen deutschen Kartenführerschein haben, der ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Wer einen älteren Führerschein hat, muss ihn also zuerst umtauschen.
Der Ausweis ersetzt den Gang zum Original
Für die Einrichtung brauchen Sie die Karte nicht in der Hand. Sie identifizieren sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und Ihrer PIN, danach holt die App die Daten direkt beim KBA ab. Die Bundesregierung will damit außerdem Mietwagen und Carsharing einfacher machen.
Ein Detail, das bisher kaum jemand erwähnt: Das Lichtbild bezieht das KBA aus den Pass- und Personalausweisregistern, wenn Sie in der App einwilligen. Solange dieser Abruf technisch nicht funktioniert, darf der digitale Führerschein nach der Übergangsregel in § 65 Abs. 4 StVG ohne Foto ausgegeben werden. Der Bundesrat hat das im Mai kritisiert. Ohne Lichtbild, so die Länder, lasse sich bei einer Kontrolle nicht sicher feststellen, wer da am Steuer sitzt. Sie forderten, mit dem Start bis zum Lichtbild zu warten, oder ein Führerschein ohne Foto solle nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gelten. Ob die Version Ende November schon das Foto enthält, ist bislang nicht bekannt. Ich würde vorerst den Personalausweis mitnehmen.
d-you: Infoseite der EUDI-Wallet ist online
Die zweite Meldung betrifft die deutsche Version der europäischen digitalen Brieftasche. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat sie im September d-you getauft, Start ist laut Pressemitteilung der 2. Januar 2027, mit rund 40 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Etwa 60 Tage vorher ist jetzt d-you.gov.de erreichbar. Entwickelt wird die Wallet von SPRIND und der Common Codes GmbH im Auftrag des BMDS, Download-Links gibt es noch nicht.
Zum Start sollen drei Dinge gehen: das Alter nachweisen, Verträge rechtssicher abschließen und ein Bankkonto eröffnen. Als Beispiele nennt die Seite die Online-Kontoeröffnung, Pakete in der Filiale abholen und den Altersnachweis an der Kinokasse. Eingerichtet wird d-you wie die i-Kfz-App über die Online-Ausweisfunktion. Laut Pressemitteilung bleibt die Nutzung freiwillig und kostenlos.
Sicherheitsarchitektur und Sperrung bei Verlust
Die Sicherheitsseite setzt auf Datensparsamkeit. Die Nachweise liegen verschlüsselt auf dem Gerät, eine zentrale Datensammlung gibt es nicht. Daten gehen nur nach Ihrer Freigabe direkt an den Empfänger. Bei der selektiven Offenlegung erfährt die Kinokasse dann nur „über 18“, nicht Ihr Geburtsdatum oder Ihre Adresse. Der Sicherheitsserver soll lediglich mitbekommen, dass ein Pseudonym eine Wallet nutzt.
Geht das Handy verloren, sperren Sie die Wallet mit einem Löschschlüssel aus der Ferne. Die App auf dem verlorenen Gerät löscht dann alle Nachweise, spätestens nach einem Monat. Sperrung und Löschung lassen sich nicht rückgängig machen, auf einem neuen Gerät richten Sie d-you neu ein.
Was mir auffällt: Die Seite nennt als Nachweise ein SOC-2-Type-2-Audit und eine ISO-27001-Zertifizierung, eine BSI-Zertifizierung wird nicht erwähnt. Wie der Löschschlüssel erzeugt und aufbewahrt wird, steht dort ebenfalls nicht. Für Ihr Recovery ist er aber genau der entscheidende Punkt. Es gibt einen Link auf eine GitHub-Organisation namens „german-national-wallet“, ob und unter welcher Lizenz der Code offen ist, sagt die Seite nicht.
Ein Führerschein, zwei Apps
Wer beide Meldungen nebeneinander liest, merkt: Ab Anfang 2027 gibt es den digitalen Führerschein voraussichtlich doppelt. KBA-Präsident Damm hat angekündigt, dass er nach der i-Kfz-App auch in die staatliche EUDI-Wallet kommen soll. Die i-Kfz-App bleibt daneben bestehen. Das ist nachvollziehbar, weil die i-Kfz-App fertig ist und d-you noch nicht. Für Bürgerinnen und Bürger heißt es aber: zwei Apps, zweimal einrichten, zweimal die PIN.
Und an dieser PIN hängt alles. Beide Wallets setzen auf die Online-Ausweisfunktion. Wer die PIN vergessen oder nie eine gesetzt hat, kommt weder an den digitalen Führerschein noch an d-you. Ich gehe davon aus, dass die Bürgerbüros das im Dezember und Januar am Schalter merken werden.
Fazit
Der digitale Führerschein kommt ein paar Wochen vor dem Jahresende, rechtlich ist er seit Mitte Oktober abgesichert, gültig ist er nur in Deutschland, und ob das Foto von Anfang an dabei ist, bleibt offen. d-you startet im Januar, die Architektur klingt auf dem Papier datensparsam, bei Zertifizierung und Löschschlüssel fehlen noch Angaben.
Wenn Sie eins von beidem nutzen wollen, prüfen Sie jetzt, ob Sie Ihre Ausweis-PIN noch kennen und ob die Online-Funktion freigeschaltet ist, zum Beispiel mit der AusweisApp. Das ist im November schneller erledigt als im Januar.
Quellen:
- Bundesgesetzblatt / gesetze-im-internet.de: Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 2, 4 und 7 des Fünften Gesetzes zur Änderung des StVG (19.10.2026)
- buzer.de: Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Artikel 2 mit § 2d StVG (12.05.2026)
- Bundesrat: Beschluss zum Fünften Gesetz zur Änderung des StVG, Drucksache 212/26 (B) (08.05.2026)
- Bundesrat: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, Drucksache 212/26 (26.03.2026)
- BMV: Pressemitteilung „Meilenstein i-Kfz – eine Million Fahrzeugscheine digitalisiert“ (Dezember 2025)
- BMDS: Pressemitteilung 53/2026 „d-you: Deutschland startet digitale Identität für alle“ (09.09.2026)
- d-you.gov.de: Offizielle Informationsseite (abgerufen 03.11.2026)
- d-you.gov.de: Sicherheit (abgerufen 03.11.2026)
- Caschys Blog: i-Kfz – Digitaler Führerschein startet Ende November (November 2026)
- Deskmodder: KBA-Präsident bestätigt Zeitplan für digitalen Führerschein (2026)
- Tagesspiegel Background: Digitaler Führerschein – Ein Nachweis, zwei Apps (2026)
- t3n: Digitale Brieftasche d-you (2026)
- CIO: Bund startet i-Kfz-App für digitalen Fahrzeugschein (November 2025)
