OZG-Umsetzung: Was der eGovernment MONITOR 2026 auslässt

Im September ist der eGovernment MONITOR 2026 erschienen, die jährliche Studie der Initiative D21 und der TU München. Wer wissen will, wie es um die OZG-Umsetzung steht, findet darin 48 Seiten Umfragewerte und keine einzige Zahl zum tatsächlichen Stand. Das ist kein Versehen, es ist das Konzept: Befragt wurden 8.091 Internetnutzer in Deutschland, wie sie die digitale Verwaltung erleben.

Ich arbeite als IT-Administrator in einer hessischen Gemeinde und lese solche Studien von der anderen Seite des Schalters. Von dort aus sehe ich zwei Dinge, die der Bericht nicht behandelt. Wir haben die Verwaltungsdigitalisierung am falschen Ende begonnen. Und niemand kann einer Kommune heute sagen, was sie der Betrieb in drei Jahren kostet.

Was der eGovernment MONITOR 2026 misst

Die Ergebnisse sind deutlich genug. Nur 32 Prozent haben großes Vertrauen in den Staat, ein Tiefstand. 15 Prozent sehen ihre Erwartungen an eine moderne digitale Verwaltung erfüllt, in Österreich sind es 32, in der Schweiz 45 Prozent. Die Hälfte der Befragten hat ihr letztes Behördenanliegen komplett offline erledigt, nur 26 Prozent komplett online.

Die Studie zieht daraus einen freundlichen Schluss: Das digitale Angebot sei besser als sein Ruf, man müsse es nur bekannter machen. Als Beleg dient die Zufriedenheit, 81 Prozent bei digitaler gegen 64 Prozent bei analoger Abwicklung. Ich halte das für einen Auswahleffekt. Online laufen die einfachen Fälle, und zwar dort, wo es ein funktionierendes Angebot gibt. Der Bauantrag mit drei Nachforderungen taucht in dieser Gruppe nicht auf.

Zur Einordnung gehört auch die Partnerliste. Accenture, Capgemini, EY, PwC, Huawei und ein gutes Dutzend weitere Unternehmen finanzieren die Studie und kommentieren sie in eigenen Kästen. Das macht die Zahlen nicht falsch. Es erklärt aber, warum die Empfehlungen nach Plattformen, KI und Wallet klingen und nicht nach Haushaltsrecht.

Wo die OZG-Umsetzung objektiv steht

Das Onlinezugangsgesetz von 2017 verpflichtete alle Behörden, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Geliefert wurde ein Bruchteil. Nach dem Behörden-Digimeter 2026 waren Anfang 2026 von 7.509 Einzelleistungen 823 bundesweit flächendeckend verfügbar, knapp elf Prozent.

Fairerweise: Auftraggeber ist die INSM, ein Lobbyverband der Arbeitgeber, erstellt hat es das Institut der deutschen Wirtschaft. Die Auswertung beruht aber auf den Daten des staatlichen „Dashboard Digitale Verwaltung“. Die Zählweise ist strenger als die offizielle, denn bisher galt ein Leistungsbündel schon als umgesetzt, wenn eine einzige Unterleistung digital verfügbar war. In der alten Zählung kam dasselbe Institut ein Jahr zuvor auf 196 von 575 Leistungen. Auch das ist ein Drittel und keine Hälfte.

Das Gefälle ist enorm. Nordrhein-Westfalen führt mit 21 Prozent landesweiter Abdeckung, im Saarland sind 85 Prozent der Leistungen in keiner einzigen Kommune online. Die Länder und Kommunen, bei denen es hakt, sind für drei Viertel der Leistungen zuständig.

Und die Frist? Die gibt es nicht mehr. Mit dem OZG 2.0, in Kraft seit dem 24. Juli 2024, hat der Gesetzgeber die Umsetzungsfrist gestrichen, ohne eine Nachfrist zu setzen. Begründung: Digitalisierung sei eine Daueraufgabe. Über fehlende Konsequenzen habe ich schon im Beitrag zum Digitalisierungskiller „Haben wir schon immer so gemacht“ geschrieben. Eine Frist rückwirkend zu streichen, ist die konsequenteste Form davon.

Ende-zu-Ende-Digitalisierung: Am falschen Ende angefangen

Das OZG heißt Onlinezugangsgesetz, und genau das regelt es: den Zugang. Verpflichtend wurde das Formular im Netz. Was dahinter passiert, blieb jeder Behörde selbst überlassen.

Wie das in der Praxis aussieht, steht in einem Newsletter des hessischen Digitalministeriums. Bei einer Veranstaltung zur Taxi- und Mietwagengenehmigung ging es um volldigitalisierte Lösungen mit Schnittstelle zum Fachverfahren und, als Alternative, um die Umsetzung des OZG über die Postkorblösung. Der Antrag kommt also digital an und liegt dann in einem Postfach. Formal ist das OZG damit erfüllt.

Der Bürger merkt den Unterschied sofort. Laut Monitor endet fast jedes zweite online begonnene Anliegen in einem Medienbruch, und 68 Prozent der Betroffenen hätten es lieber komplett digital erledigt. 51 Prozent sagen, die Digitalisierung der Verwaltung habe in ihrem Alltag kaum oder gar nichts verändert. Wie auch, wenn die Bearbeitung so lange dauert wie vorher.

Ich bin überzeugt, dass die umgekehrte Reihenfolge mehr gebracht hätte: erst E-Akte, Fachverfahren mit Schnittstellen und saubere Register, dann der Antrag im Netz. Dann wäre der Online-Antrag schneller gewesen als der Gang aufs Amt, und das hätte jeder gesehen. Ein Einwand ist berechtigt: Österreich hat nicht nacheinander gebaut, sondern Register, Identität und Oberfläche parallel. Mein Vorwurf lautet deshalb genauer, dass Deutschland den Zugang zur Pflicht gemacht hat und das Backend zur Kür.

Sechzehn Länder, viele Projekte, keine zentrale Anlaufstelle

Wer als Kommune eine Online-Leistung einführen will, muss erst einmal suchen. Der Bund führt eine eigene Übersichtsseite dazu, welche Regeln für die Nachnutzung in welchem Land gelten: eigene Ansprechstellen, eigene Marktplätze, eigene Finanzierungsmodalitäten, sechzehnmal. Allein in Hessen begegnen mir civento, das Verwaltungsportal, der Portalverbund, der FIT-Store der FITKO, das Servicekonto und die BundID.

Die Zuständigkeit ist ähnlich verteilt. Dass in Hessen Digitalministerium, Innenministerium und Finanzministerium an derselben Aufgabe arbeiten, habe ich im Artikel über das Digitalministerium Hessen beschrieben. Bei den Online-Diensten kommt ein viertes Haus dazu: Für vier Dienste aus Hamburg will das Wirtschaftsministerium die Nachnutzungsverträge schließen.

Das „Einer für Alle“-Prinzip, kurz EfA, sollte das lösen: Ein Land entwickelt, alle nutzen nach. Aus meiner Sicht hat es das Problem verschoben. Denselben Verwaltungsprozess gibt es weiterhin in mehreren Fassungen von verschiedenen Anbietern, und jede Kommune muss ihre Fachverfahren einzeln anbinden.

Der IT-Planungsrat hat das inzwischen selbst untersuchen lassen. Eine Machbarkeitsstudie vom April 2026 stellt fest, dass Online-Dienste von Kommunen kaum nachgenutzt werden. Sie schlägt eine föderale Antragsplattform vor, die alle bundesgesetzlichen Verwaltungsleistungen zentral bereitstellt. Neun Jahre nach dem OZG steht die zentrale Plattform also in einer Machbarkeitsstudie.

Die Bürger sind da weiter als die Politik. 65 Prozent ist laut Monitor egal, ob Gemeinde, Land oder Bund eine Leistung organisiert. 62 Prozent wollen eine einheitliche digitale Identität statt eines Baukastens.

EfA-Betriebskosten: Die Rechnung kommt später

Dieselbe Studie des IT-Planungsrats enthält die Zahl, die in keinem Grußwort vorkommt. Den Entwicklungskosten eines EfA-Dienstes stehen etwa das 1,5-fache an Betriebskosten, das 7,5-fache an Anschlusskosten und das 15-fache an Kosten für Fachverfahren gegenüber.

Rechnet man das zusammen, macht die Entwicklung ein Fünfundzwanzigstel der Gesamtkosten aus, also vier Prozent (eigene Rechnung: 1 + 1,5 + 7,5 + 15 = 25). Gefördert und gefeiert wurde jahrelang dieser kleinste Teil. Die übrigen 96 Prozent fallen dort an, wo die Dienste laufen sollen: in den Kommunen.

Bisher fängt das Land vieles ab. Hessen übernahm für 2023 und 2024 die Betriebskosten kommunaler EfA-Verfahren bis zu 3,9 Millionen Euro pro Jahr. Für die aktuelle Welle mit fünf Leistungen gilt: Den Kommunen entstehen im Jahr 2026 weder Kosten für die technische Integration noch für die Mitnutzung. Im Jahr 2026. Für 2027 steht dort nichts.

Wie belastbar solche Zusagen sind, schreibt das Land selbst. Für die Hamburger Dienste will das Wirtschaftsministerium die Kosten in die Haushaltsplanung aufnehmen und den Dienst weiter zentral finanzieren, „solange ausreichend Mittel bewilligt werden“. Das ist ehrlich formuliert. Es ist aber keine Grundlage, auf der eine Gemeinde einen Haushalt aufstellen kann.

Denn die Pflicht bleibt, auch wenn die Förderung endet. Keine Kommune, die ich kenne, kann heute beziffern, was Anbindung, Betrieb und Fachverfahren für alle Pflichtleistungen zusammen kosten würden. Bezahlen könnten es viele ohnehin nicht. Dass vom Sondervermögen des Bundes nur rund 12 Prozent bei den Kommunen ankommen, passt ins Bild. Der Monitor schweigt dazu komplett. Finanzierung kommt in seinen vier Handlungsfeldern nicht vor.

Was Bund und Land dagegenhalten

Es wäre unfair zu behaupten, es passiere nichts. In Hessen gibt es seit 2025 eine Kompetenzstelle als zentrale Anlaufstelle für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung, getragen von Land und Spitzenverbänden. Der Bund finanziert Roll-in-Teams, im Gegenzug wollen Hessen und Bayern bis Ende 2026 fünf Online-Dienste landesweit einführen. In Hessen sind nach Angaben des Ministeriums rund 300 Kommunen angebunden, die übrigen folgen in mehreren Wellen. Im Haushaltsentwurf des Bundes ist rund eine Milliarde Euro für Verwaltungsdigitalisierung vorgesehen.

Auch der Monitor ist nicht blind. Er fordert, dass Anträge verwaltungsintern ohne Ausdruck weiterverarbeitet werden, und FITKO-Präsident André Göbel wirbt darin für mehr Standardisierung.

Mich überzeugt das trotzdem nur halb. Fünf Leistungen bis Ende 2026 sind vier Jahre nach Fristablauf kein Durchbruch. Ein Pilot, eine Kompetenzstelle und ein jährlich neu verhandelter Zuschuss ersetzen weder eine gemeinsame Plattform noch eine Finanzierung, die länger hält als ein Haushaltsjahr.

Was das für Ihre Kommune heißt

Wenn Sie in einer Verwaltung Verantwortung tragen, würde ich drei Dinge tun.

Stellen Sie zusammen, welche Online-Dienste Sie nutzen und wer jeweils welche Kosten bis wann trägt. Bei den meisten wird hinter dem Kostenträger eine Jahreszahl stehen. Diese Liste gehört in die Haushaltsberatung, nicht in die IT-Abteilung.

Fragen Sie bei jeder neuen Anbindung, ob der Antrag im Fachverfahren landet oder im Postkorb. Ein Dienst ohne Schnittstelle spart dem Bürger den Weg und Ihnen nichts.

Und fragen Sie Ihr Land schriftlich, wie die Betriebskosten ab 2027 finanziert werden. Die Antwort ist auch dann aufschlussreich, wenn sie ausbleibt.

Fazit

Der eGovernment MONITOR 2026 beschreibt die Symptome genau: Vertrauen auf dem Tiefstand, die Hälfte der Anliegen offline, Medienbrüche gegen den Willen der Bürger. Bei den Ursachen bleibt er an der Oberfläche und empfiehlt bessere Auffindbarkeit und mehr Kommunikation. Die Ursachen liegen tiefer: ein Gesetz, das den Zugang regelt und nicht die Bearbeitung, sechzehn Länder mit eigenen Wegen, und eine Finanzierung, die jedes Jahr neu verhandelt wird.

Deshalb meine Forderungen: Verwaltungsinterne Digitalisierung muss Pflicht werden, nicht nur das Formular davor. Bundesgesetzliche Leistungen gehören auf eine zentrale Plattform, schlüsselfertig für die Kommunen. Und wer Kommunen gesetzlich verpflichtet, muss den Betrieb dauerhaft bezahlen.

Wenn Sie Gemeindevertreter oder Bürgermeister sind: Stellen Sie die Frage nach den Kosten ab 2027 jetzt, in der Haushaltsberatung. Später kommt sie als Rechnung.

Quellen:

  • Initiative D21 / TU München: eGovernment MONITOR 2026 (September 2026);
  • INSM / IW Köln: Behörden-Digimeter 2026, Pressemitteilung (12.03.2026);
  • Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation: Newsletter Digital-Kommunal Mai 2026 und Juni 2025;
  • Hessisches Digitalministerium: Land Hessen weitet Unterstützung der Kommunen bei OZG-Umsetzung aus (Januar 2023);
  • Kommune21: Kommunen scheuen EfA-Kosten (17.04.2026), zur Machbarkeitsstudie „Einmal für Alle!“ des IT-Planungsrats (Langfassung 15.12.2025);
  • Kommune21: Schub für die digitale Verwaltung (26.01.2026);
  • Kommune21: Kommunale Verwaltungsdigitalisierung wird gestärkt (15.01.2025);
  • GvW Graf von Westphalen: OZG 2.0 in Kraft getreten (September 2024);
  • NWB Experten-Blog: Bundestag beschließt Änderungen des Onlinezugangsgesetzes (2024)
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