Sondervermögen: 12 Prozent für Kommunen sind zu wenig

Vom Sondervermögen erreichen die Kommunen rund 12 Prozent. Gleichzeitig tragen sie mehr als die Hälfte aller öffentlichen Investitionen in Deutschland. Beide Zahlen stammen aus einer Kurzstudie im ifo Schnelldienst, und sie passen nicht zusammen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert deshalb, die kommunalen Mittel zu verdoppeln. Ein Verband fordert naturgemäß mehr Geld für seine Mitglieder. Dieser Artikel prüft, ob die Zahlen die Forderung tragen, und leitet daraus eine Aufteilung auf drei Ebenen ab: zwischen Bund, Ländern und Kommunen, zwischen den Ländern und innerhalb der Länder. Wo eine Vorgabe aus Fakten folgt und wo sie eine politische Wertung ist, steht jeweils dabei.

Die Aufteilung des Sondervermögens heute

Von den 500 Milliarden Euro bleiben 300 Milliarden beim Bund. 100 Milliarden gehen in den Klima- und Transformationsfonds, 100 Milliarden an die Länder. Den Länderteil regelt das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), verteilt wird in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel.

Wie viel die Kommunen erhalten, entscheidet jedes Land selbst. Die Spanne ist groß: Nordrhein-Westfalen gibt laut ifo 68 Prozent weiter, Baden-Württemberg 67, Hessen und Schleswig-Holstein je 63, Brandenburg 50 und Thüringen zunächst 43 Prozent. Im Schnitt sind es etwa 60 Prozent. Der DStGB rechnet mit rund 65 Milliarden Euro für die Kommunen.

Kommunaler Investitionsrückstand und Defizit in Zahlen

Vier Kennzahlen beschreiben die Lage:

KennzahlWertQuelle
Wahrgenommener Investitionsrückstand231,2 Mrd. €KfW-Kommunalpanel 2026
davon Schulen / Straßen68,9 / 53,7 Mrd. €KfW-Kommunalpanel 2026
Finanzierungsdefizit 202531,9 Mrd. €KfW Research
Finanzierungsdefizit 1. Halbjahr 202620,1 Mrd. €Destatis
Sachinvestitionen 1. Halbjahr 202621,7 Mrd. € (−4,5 %)Destatis
Schulden Ende 2. Quartal 2026200,2 Mrd. €Destatis

Der Rückstand ist binnen eines Jahres von 215,7 auf rund 231 Milliarden Euro gestiegen, also um 7,2 Prozent. Die Kommunen investieren trotz Sondervermögen weniger als im Vorjahr, wie die Kassenstatistik von Destatis zeigt.

Daraus folgt eine einfache Rechnung. 65 Milliarden Euro über zwölf Jahre sind 5,4 Milliarden pro Jahr. Das entspricht etwa einem Achtel der jährlichen kommunalen Sachinvestitionen (hochgerechnet rund 43 Milliarden) und einem Sechstel des Defizits von 2025. Der Rückstand wuchs zuletzt um gut 15 Milliarden Euro in einem Jahr. Die bisherige Zuweisung gleicht damit nicht einmal den jährlichen Zuwachs aus.

Die benötigte Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen

SäuleIstSollAnteil Soll
Bund300 Mrd. €235 Mrd. €47 %
Klima- und Transformationsfonds100 Mrd. €100 Mrd. €20 %
Länder, eigene Investitionenca. 35 Mrd. €ca. 35 Mrd. €7 %
Kommunenca. 65 Mrd. €130 Mrd. €26 %

Die Begründung in drei Schritten. Erstens der Investitionsanteil: Wer mehr als die Hälfte der öffentlichen Investitionen trägt, ist mit 12 Prozent der Mittel unterversorgt. Die Länder kommen auf 17 Prozent der Gesamtinvestitionen und behalten rund 40 Prozent ihrer Säule. Zweitens der Rückstand: 65 Milliarden decken 28 Prozent der 231,2 Milliarden, 130 Milliarden decken 56 Prozent. Drittens die Umsetzbarkeit: 130 Milliarden bedeuten 10,8 Milliarden pro Jahr, etwa ein Viertel des heutigen Investitionsvolumens. Das ist eine Größenordnung, die Bauämter und Bauwirtschaft verarbeiten können.

Warum nicht mehr? Ein Anteil von 50 Prozent ließe sich aus dem Investitionsanteil ebenfalls herleiten. Dagegen spricht, dass der Bund eigene Aufgaben bei Schiene, Brücken und Netzen hat, deren Bedarf ich hier nicht geprüft habe. Die 130 Milliarden sind deshalb eine Untergrenze. Auch der DStGB räumt ein, dass selbst die Verdopplung den Rückstand nicht vollständig abbaut.

Königsteiner Schlüssel und Länderfinanzausgleich: Verteilung zwischen den Ländern

Der Königsteiner Schlüssel gewichtet zu einem Drittel die Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln die Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Ein Drittel der 100 Milliarden entfällt so auf Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg.

Die verbreitete Annahme, Bayern werde bevorzugt, stimmt allerdings nicht. Bayern erhält 15,70 Prozent bei 15,87 Prozent Bevölkerungsanteil, Baden-Württemberg 13,15 bei 13,39 Prozent, Hessen 7,44 bei 7,58 Prozent. Weil die Finanzkraft nach dem Ausgleich einfließt, ist das Ergebnis nahezu eine Pro-Kopf-Verteilung. Der Länderfinanzausgleich ist also bereits berücksichtigt, nur mit der Wirkung, dass der Bedarf keine Rolle spielt.

Für die zusätzlichen 65 Milliarden ist deshalb ein anderer Schlüssel nötig:

KriteriumGewichtBegründung
Einwohner50 %Jede Kommune hat Sanierungsbedarf, auch in finanzstarken Ländern
Kommunale Steuerkraft je Einwohner, umgekehrt gewichtet30 %Das LuKIFG verlangt selbst, finanzschwache Kommunen besonders zu berücksichtigen
Kassenkredite und Investitionsrückstand20 %Der Stau ist regional ungleich verteilt

Die Gesetzesbegründung sprach davon, „die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders [zu] berücksichtigen“, überließ die Umsetzung aber den Ländern. Maßgeblich sollte die Finanzkraft der Kommunen sein, nicht die des Landeshaushalts. Die Gewichte 50/30/20 sind eine Wertung. Aus den Daten folgt nur, dass ein reiner Pro-Kopf-Schlüssel den ungleichen Bedarf nicht abbildet.

Finanzschwache Kommunen und kleine Gemeinden: Verteilung innerhalb der Länder

Zwei Vorgaben sind hier nötig. Die erste ist eine bundesweite Mindestquote: Mindestens zwei Drittel der Ländersäule gehen an die Kommunen, die zusätzlichen 65 Milliarden zu 100 Prozent. Baden-Württemberg und NRW liegen bereits bei zwei Dritteln, die Vorgabe ist also erfüllbar. Eine Spanne von 43 bis 72 Prozent ist sachlich nicht zu begründen.

Die zweite betrifft den Schlüssel zwischen den Gemeinden:

BausteinGewichtZweck
Sockelbetrag je Gemeinde10 %Handlungsfähigkeit kleiner Gemeinden
Einwohner60 %Grundbedarf
Geringe Steuerkraft20 %Ausgleich für finanzschwache Kommunen
Fläche10 %Mehr Straßen und Leitungen je Einwohner im ländlichen Raum

Die Länder gehen teilweise schon in diese Richtung. Hessen verteilt 75 Prozent nach Einwohnern und 25 Prozent nach Schlüsselzuweisungen, wie die FAQ des Finanzministeriums ausweist. NRW setzt 80 Prozent Einwohner und 10 Prozent Fläche an. Ein Sockel fehlt in beiden Modellen.

Warum er nötig ist, zeigt ein Überschlag für Hessen. Die kreisangehörigen Kommunen erhalten die Hälfte der 4,7 Milliarden Euro. Bei geschätzt 4,75 Millionen Einwohnern sind das knapp 500 Euro pro Kopf über zwölf Jahre. Eine Gemeinde mit 1.000 Einwohnern kommt auf etwa 40.000 Euro im Jahr. Der Gesetzentwurf sah ein Mindestvolumen von 50.000 Euro je Maßnahme vor. Die kleinste Verwaltungseinheit liegt also rechnerisch unter der Schwelle, ab der sie überhaupt fördern lassen darf.

Was das für Ihre Kommune bedeutet

Für die Praxis sind drei Dinge wichtig. Die Mittel sind rein investiv, laufende Kosten für Personal, Wartung und Lizenzen bleiben ausgeschlossen. Das trifft besonders die IT: Ein Serverraum ist förderfähig, der Betrieb danach nicht. Wer Digitalisierung oder IT-Sicherheit aus dem Sondervermögen finanzieren will, braucht die Folgekosten im Ergebnishaushalt.

Zweitens läuft die Abwicklung meist pauschal. Die Länder setzen laut ifo überwiegend auf pauschale Verteilung und nur wenig auf Antragsverfahren. Das Kontingent Ihrer Gemeinde steht also fest und lässt sich in der Kämmerei erfragen.

Drittens zählt die Planungskapazität. Geld ohne baureife Projekte fließt nicht ab. Kleine Gemeinden sollten Planung und Vergabe über den Kreis oder interkommunale Zusammenarbeit bündeln.

Zusätzlichkeit, Mittelabfluss, Bayern: Was gegen diese Aufteilung spricht

Der Rückstand von 231,2 Milliarden ist eine Hochrechnung aus einer Befragung. Das KfW-Kommunalpanel erfasst Kämmereien in Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern sowie die Landkreise und spricht selbst vom „wahrgenommenen“ Rückstand. Die Zahl ist die beste verfügbare, aber keine Ingenieursbilanz.

Schwerer wiegt der Mittelabfluss. Die Kommunen planten 2026 mit rund 50 Milliarden Euro Sachinvestitionen nach 44 Milliarden im Vorjahr. Tatsächlich sanken die Ausgaben im ersten Halbjahr. Mehr Geld allein löst das nicht, wenn Planer, Baufirmen und Eigenmittel für Folgekosten fehlen.

Finanzstarke Länder können einwenden, dass ein bedarfsorientierter Schlüssel eine zweite Umverteilung neben dem Finanzausgleich schafft und Länder belohnt, die ihre Kommunen schlecht ausgestattet haben. Der Einwand ist berechtigt. Deshalb bleibt die Hälfte der neuen Mittel einwohnerbezogen, und die bestehenden 100 Milliarden bleiben unangetastet.

Zur Verwendung auf Bundesebene gibt es zwei Lesarten. Laut ifo nahm der Bund 2025 Kredite von 24,3 Milliarden Euro auf, während seine Investitionen um 1,3 Milliarden stiegen. Das IW spricht von 86 Prozent zweckentfremdeten Mitteln. Das BMF weist das zurück und argumentiert im Monatsbericht April 2026, die Quote messe großteils unvollständigen Mittelabfluss. Für die Aufteilung heißt das: Wenn Mittel beim Bund nicht abfließen, spricht das eher für eine Verlagerung zu den Kommunen als dagegen.

Offen ist die Rechtslage. Der Länderanteil von 100 Milliarden steht in Artikel 143h des Grundgesetzes. Ob der Bund aus seinem Anteil direkt kommunale Investitionen finanzieren kann oder eine Grundgesetzänderung nötig wäre, müssen Verfassungsjuristen klären.

Und schließlich: Kein Verteilungsschlüssel behebt ein Defizit von 31,9 Milliarden Euro im Jahr. KfW-Chefvolkswirt Dirk Schumacher nennt als Ansatz, die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen anzupassen. Das Sondervermögen finanziert Bauwerke. Den laufenden Betrieb finanziert es nicht.

Fazit

Die Zahlen tragen die Forderung nach einer Verdopplung, und sie tragen mehr als das. 130 Milliarden Euro für die Kommunen sind die Untergrenze, verteilt zwischen den Ländern nach Einwohnern, Finanzschwäche und Rückstand statt fast rein pro Kopf, innerhalb der Länder mit Mindestquote und Sockelbetrag. Die Schwächen der Forderung liegen beim Mittelabfluss und beim strukturellen Defizit, das kein Investitionsprogramm schließt.

Prüfen Sie das Kontingent Ihrer Kommune und rechnen Sie es auf Euro pro Einwohner und Jahr um. Liegt der Betrag unter dem, was eine einzige Maßnahme kostet, gehört diese Rechnung in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und in die Stellungnahme an Ihren kommunalen Spitzenverband.


Quellen:

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