Stellen Sie sich vor, Ihre Stadtverwaltung investiert Millionen in ein neues Glasfasernetz und schafft echtes Breitband für alle Bürger. Die Hardware steht, die Leitungen glühen, doch die Software, die über diese schnellen Verbindungen läuft, gehört einem einzigen Konzern aus Übersee. Wenn dieser Anbieter die Preise erhöht oder Funktionen streicht, steht das Rathaus mit dem Rücken zur Wand. Man zahlt, weil man keine Wahl hat.
Diese Abhängigkeit war in deutschen Amtsstuben über Jahrzehnte hinweg die gelebte Realität. Man nannte es pragmatisch „alternativlos“. Doch im November 2025 hat der IT-Planungsrat mit dem Beschluss 2025/48 eine Kehrtwende eingeleitet, die das Fundament der Verwaltung digital erneuert. Open Source Software (OSS) ist von einer netten Idee für IT-Idealisten zur offiziellen Marschroute für den Staat geworden. Dieser Schritt ist entscheidend für die digitale Souveränität und verändert die Art und Weise, wie Software in der öffentlichen Hand beschafft wird, von Grund auf.
1. Das Ende der juristischen Grauzone
Bisher glich die Beschaffung von Open Source Software in der Verwaltung einem juristischen Hürdenlauf. Die klassischen Standardverträge, bekannt als EVB-IT, waren fast ausschließlich auf den Kauf von Lizenzen für geschlossene Systeme zugeschnitten. Wer sich für offene Lösungen entschied, musste die Vertragswerke in mühsamer Kleinarbeit selbst anpassen. Für viele Vergabeabteilungen in kleineren Kommunen war dieses Risiko schlicht zu hoch, weshalb man lieber beim Bekannten blieb.
Mit der „Ertüchtigung“ der EVB-IT hat der IT-Planungsrat dieses Hindernis aus dem Weg geräumt. Acht zentrale Vertragstypen wurden so überarbeitet, dass Open Source nun rechtssicher eingekauft werden kann. Besonders deutlich wird der Wandel bei der Erstellung von Individualsoftware. Früher behielten Dienstleister oft alle Rechte am Code. Heute gilt das Prinzip, dass Software, die mit öffentlichem Geld entwickelt wird, auch der Öffentlichkeit gehören muss. Diese Regelung ist nun fest in den Verwaltungsvorschriften verankert und macht „Public Money, Public Code“ zur gelebten Praxis statt zu einer politischen Forderung.
2. Ein neuer Blick auf die Software-Beschaffung
Die Arbeitsgruppe EVB-IT hat die Vertragsmuster so angepasst, dass sie die Besonderheiten offener Software widerspiegeln. Bei der Erstellung von neuer Software ist OSS nun das Standardziel. Wenn eine Kommune heute eine neue Fachanwendung entwickeln lässt, landet der Quellcode künftig auf der Plattform OpenCoDE. Das bedeutet, dass eine Lösung, die in einer Stadt entwickelt wurde, ohne neue Lizenzkosten von jeder anderen Gemeinde im Land genutzt werden kann.
Selbst beim klassischen Softwarekauf, der sogenannten Überlassung vom Typ A, ist die Hemmschwelle gesunken. Einfache Optionen im Vertrag ermöglichen es nun auch Nicht-Juristen, OSS-spezifische Klauseln zu aktivieren. Auch die Pflege und Wartung der Systeme wird nun anders betrachtet. Es geht nicht mehr primär um das Bezahlen von Nutzungsrechten, sondern um die aktive Sicherstellung der Lauffähigkeit und den Beitrag zur Weiterentwicklung der Software-Gemeinschaft.
Ein technischer Meilenstein in diesen Verträgen ist die Verpflichtung zur Software Bill of Materials, kurz SBOM. Man kann sich das wie die Zutatenliste auf einer Lebensmittelverpackung vorstellen. Die SBOM listet jede einzelne Bibliothek und jeden Baustein auf, der in einer Anwendung steckt. In Zeiten von Log4j und anderen kritischen Sicherheitslücken ist das ein gewaltiger Fortschritt für die IT-Sicherheit. Die Verwaltung weiß nun in Sekunden, ob ein System betroffen ist, statt Wochen auf eine Antwort des Herstellers zu warten.
3. Digitale Souveränität und der Breitband-Faktor
Digitale Souveränität ist heute weit mehr als ein politisches Schlagwort. Es geht um die Handlungsfähigkeit des Staates. Wenn eine Kommune ausschließlich auf proprietäre Lösungen setzt, begibt sie sich in einen sogenannten Vendor-Lock-in. Die Kosten für einen Wechsel sind so immens, dass man faktisch gefangen ist. Open Source bricht diese Strukturen auf, indem sie den Anbieterwechsel ermöglicht. Wenn ein Dienstleister die Preise unangemessen erhöht oder den Service einstellt, kann ein anderer Partner die Pflege des offenen Codes übernehmen.
Diese Unabhängigkeit ist untrennbar mit dem Breitbandausbau verbunden. Es nützt wenig, wenn wir die physische Infrastruktur mit Glasfaser modernisieren, aber die logische Infrastruktur in einer technologischen Einbahnstraße verbleibt. Erst die Kombination aus schnellen Netzen und souveräner Software erlaubt es den Kommunen, Innovationen wirklich selbst zu steuern und Daten so zu verarbeiten, wie es den lokalen Bedürfnissen und dem Datenschutz entspricht.
4. Die Realität in den Rathäusern: Personal und Kultur
Trotz der neuen rechtlichen Klarheit bleibt die Umsetzung in der Praxis eine Herausforderung. Der Fachkräftemangel schlägt hier besonders hart zu. Wer Open Source professionell betreiben will, braucht Personal, das tiefer in die Technik blicken kann als beim reinen Lizenzmanagement. Man muss verstehen, wie man moderne Container-Technologien nutzt und wie man sicher mit Entwickler-Communities kommuniziert.
Zudem existiert in vielen Kämmereien noch immer das Vorurteil, dass Software ohne hohen Kaufpreis weniger wert sei oder kein Support-Versprechen biete. Es erfordert einen kulturellen Wandel zu verstehen, dass die Kosten bei OSS oft weniger in der Anschaffung, dafür aber stärker in der Implementierung und dem langfristigen Betrieb liegen. Auch die Cloud-Thematik bleibt vorerst eine Baustelle, da die entsprechenden EVB-IT-Verträge für Cloud-Dienste erst im kommenden Jahr überarbeitet werden sollen.
5. Fazit: Die neue Rolle der Rechenzentren und Fachanwendungen
Die Entscheidung des IT-Planungsrats ist ein Weckruf, der weit über die Grenzen der einzelnen Rathäuser hinausreicht. Besonders spannend wird die Entwicklung für die bestehenden Dienstleistungen und Fachanwendungen, die heute oft von den großen kommunalen Rechenzentren der Länder bereitgestellt werden. Diese Zentren fungierten lange Zeit als zentrale Gatekeeper und setzten oft auf bewährte, aber proprietäre Monolithen. Mit dem neuen Standard müssen auch diese IT-Dienstleister ihre Strategie überdenken.
Bestehende Fachanwendungen, die tief in die Verwaltungsprozesse integriert sind, können nicht über Nacht ersetzt werden. Doch der Beschluss setzt einen klaren Rahmen für alle künftigen Erweiterungen und Neuentwicklungen. Für die kommunalen Rechenzentren bedeutet das eine Transformation vom reinen Rechenkraft-Provider zum Orchestrierer offener Software-Ökosysteme. Sie müssen künftig sicherstellen, dass ihre Lösungen kompatibel mit OpenCoDE sind und dass sie die geforderten SBOM-Daten für ihre Kunden bereitstellen können.
Letztlich bedeutet dieser Wandel für die gesamte Verwaltung ein neues Maß an Kooperation. Wenn die Rechenzentren der Länder anfangen, ihre Entwicklungen konsequent als Open Source zu teilen, profitiert das gesamte System von einer massiven Beschleunigung der Digitalisierung. Wir hören auf, das Rad in jedem Bundesland neu zu erfinden. Die Kombination aus schnellem Breitband und einer offenen Software-Architektur ist das Fundament für einen Staat, der nicht nur digitaler, sondern auch unabhängiger und sicherer wird. Es ist der Abschied von der Rolle des Bittstellers gegenüber großen Softwarekonzernen und der Beginn einer echten digitalen Selbstbestimmung.
