Elektronische Wohnsitzanmeldung: Pflicht mit Lücken
Das Bundeskabinett hat am 4. November 2026 die IT-Komponentenverordnung beschlossen. Sie macht die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) zum Pflichtangebot: Alle Meldebehörden in Deutschland sollen den Online-Dienst anbieten, mit dem Sie Ihren neuen Wohnsitz über wohnsitzanmeldung.gov.de anmelden, ohne einen Termin im Bürgerbüro. Laut Bundesregierung soll die Verordnung voraussichtlich am 1. Dezember 2026 in Kraft treten. Die Meldung


