Die Digitalisierung der Verwaltung ist seit Jahren ein zentrales Thema in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten zu Recht, dass Behördengänge vereinfacht und Wartezeiten verkürzt werden. Das NOOTS, verankert im NOOTS-Staatsvertrag, ist die Antwort auf viele dieser Erwartungen und verspricht eine Revolution im Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Das Problem: Insellösungen und Bürokratie
Aktuell sind die Datenbestände der deutschen Verwaltung – aufgeteilt auf Bund und Länder, einschließlich der Kommunen – technisch nicht miteinander vernetzt. Dies führt dazu, dass Bürger und Unternehmen oft dieselben Nachweise und Daten bei verschiedenen Behörden erneut einreichen müssen, obwohl diese der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen. Ein klassisches Beispiel für bürokratische Hürden und einen erheblichen Zeitaufwand für alle Beteiligten. Diese fehlende Vernetzung ist ein Haupthindernis für eine durchgängig digitale Abwicklung von Verwaltungsleistungen.
Die Lösung: Das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS)
Der NOOTS-Staatsvertrag schafft die dringend benötigte rechtliche Grundlage für den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern. Das zentrale Ziel des NOOTS ist die Etablierung eines flächendeckenden informationstechnischen Systems, das den gesamten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen automatisiert, reibungslos, schnell, kostengünstig und bürokratiearm ermöglicht.
Das Schlüsselprinzip hinter NOOTS ist das „Once-Only-Prinzip“. Dies bedeutet, dass Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, nicht erneut von Bürgern oder Unternehmen erhoben werden sollen. Stattdessen werden sie direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht. Dies stellt eine erhebliche Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dar und verringert den Bürokratieaufwand erheblich.
Wer profitiert vom NOOTS?
Vom NOOTS profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Auch die Verwaltungen des Bundes, einschließlich bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sowie die der Länder, einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstiger der Aufsicht der Länder unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts, werden erheblich entlastet. Die Automatisierung von Prozessen innerhalb der Verwaltung wird gesteigert, was zu Zeit- und Kostenersparnissen führt.
Implementierung und Steuerung: Ein Gemeinschaftsprojekt
Zunächst soll das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen umgesetzt werden, die unter das Onlinezugangsgesetz (OZG) fallen. Die weitere Nutzung des Systems wird durch den IT-Planungsrat gemäß den Vorgaben des NOOTS-Staatsvertrags gesteuert.
Die Errichtung, der Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS sind ein gemeinschaftliches Unterfangen von Bund und Ländern. Der IT-Planungsrat spielt hierbei eine zentrale Rolle und trifft die grundsätzlichen Entscheidungen über den Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS. Dazu gehören insbesondere die Finanz- und Budgetplanung sowie die strategische Weiterentwicklung. Auch die Festlegung der Reihenfolge der Anschluss- und Nutzungsverpflichtung sowie die Anschlussbedingungen an das NOOTS fallen in seinen Aufgabenbereich. Bei Entscheidungen, die den Zuständigkeitsbereich einer Fachministerkonferenz tangieren, wird diese durch den IT-Planungsrat beteiligt.
Zur Unterstützung der Steuerung hat der IT-Planungsrat eine Steuerungsgruppe NOOTS eingerichtet, der Vertreter des Bundes und von sechs Ländern angehören. Diese Steuerungsgruppe trifft wichtige Entscheidungen innerhalb des Finanzbudgets, erarbeitet Empfehlungen für die Anschlussbedingungen und legt die Maßnahmen für den Betrieb und die Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur fest.
Unterhalb der Steuerungsgruppe wurde eine Gesamtleitung NOOTS benannt und eine Geschäftsstelle bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) eingerichtet. Die Gesamtleitung ist unter anderem für die Erarbeitung der Finanzplanung und das Controlling sowie die Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen der Steuerungsgruppe zuständig. Eine fachlich koordinierende Stelle bei der FITKO kümmert sich um die operative Zusammenarbeit mit Fachministerkonferenzen, das Datenmanagement des NOOTS und die Mitarbeit an der Architektur.
Die operative Umsetzung der Errichtung, des Betriebs und der Weiterentwicklung des NOOTS erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle. Diese Stelle legt der Steuerungsgruppe NOOTS über die Gesamtleitung Vorschläge für die Anschlussbedingungen vor.
Anschluss und Nutzungspflicht
Die Vertragsparteien des NOOTS-Staatsvertrags verpflichten sich, Nachweise der nachweisliefernden Stellen über das NOOTS zur Verfügung zu stellen, nachweisanfordernde Stellen anzuschließen und das NOOTS für beide Arten von Stellen zu nutzen, um Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz zu erbringen. Die anzuschließenden nachweisliefernden Stellen sind in der Anlage zu § 1 des Identifikationsnummerngesetzes aufgeführt, und es können weitere nachweisliefernde Stellen hinzukommen, insbesondere öffentliche Register. Darüber hinaus können sich weitere öffentliche Stellen und Unternehmen auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften an das NOOTS anschließen.
Finanzierung: Ein gemeinsames Investment in die Zukunft
Die Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS tragen die Vertragsparteien des NOOTS-Staatsvertrags gemeinsam. In den Jahren 2025 und 2026 erfolgt die Finanzierung über die im Wirtschaftsplan der FITKO veranschlagten Mittel gemäß den Regelungen des IT-Staatsvertrags. Hierfür sind bereits Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung des IT-Planungsrats für die Umsetzung der Registermodernisierung vorhanden. Es wird erwartet, dass diese Mittel für die Entwicklung, den Betrieb, die Weiterentwicklung, das Datenmanagement, die Begleitung von Fachministerkonferenzen und das Programmmanagement in den Jahren 2025/2026 ausreichen.
Ab dem Jahr 2027 ändert sich die Finanzierungsstruktur: 53,4% der Gesamtkosten werden weiterhin über den Wirtschaftsplan der FITKO und die Regelungen des IT-Staatsvertrags finanziert, während 46,6% der Gesamtkosten durch einen zusätzlichen festen Finanzierungsanteil des Bundes getragen werden.
Das Bundesverwaltungsamt als betriebsverantwortliche Stelle wird einen dauerhaften finanziellen und stellenmäßigen Mehrbedarf von rund 2,79 Mio. Euro (5 hD, 11 gD) haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die potenziellen Haushaltsfolgen derzeit noch nicht belastbar beziffert werden können. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem NOOTS-Staatsvertrag steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplänen der Vertragsparteien. Die den Bundeshaushalt betreffenden Bedarfe sollen finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.
Kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürger und Wirtschaft
Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes ist, dass für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft durch dieses Gesetz kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht. Dies ist ein entscheidender Punkt, da neue Gesetze oft mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand für die Betroffenen verbunden sind. Hier wird das Gegenteil erreicht. Die Vertragsparteien des NOOTS-Staatsvertrags und gegebenenfalls weitere angeschlossene öffentliche Stellen tragen jeweils die Kosten für ihren Anschluss an das NOOTS.
Internationale Anbindung und Nachhaltigkeit
Das NOOTS ist nicht nur ein nationales Projekt, sondern stellt auch eine wichtige Verbindung zum EU-OOTS (European Once-Only Technical System) her. Dies ist entscheidend für den grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen und Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Single Digital Gateway-Verordnung).
Darüber hinaus trägt der NOOTS-Staatsvertrag zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und den Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen bei. Er leistet einen Beitrag zu Nachhaltigkeitsziel 8 („Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum…“) durch den Bürokratieabbau, der die Wirtschaft und deren Innovationsfreudigkeit stärkt. Auch Nachhaltigkeitsziel 9 („Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen…“) wird unterstützt, da NOOTS eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige digitale Infrastruktur aufbaut. Nicht zuletzt fördert NOOTS Nachhaltigkeitsziel 16 („Friedliche und inklusive Gesellschaften…“) durch die Automatisierung des Datenaustauschs, was zu einer zukunftsfesten und modernen Verwaltung beiträgt.
Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Mit dem NOOTS-Staatsvertrag wird die Verwaltungstätigkeit erheblich vereinfacht. Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips führt zu einer deutlichen Verringerung des Bürokratieaufwands sowohl für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als auch für die Verwaltung selbst. Das NOOTS ermöglicht eine sichere und effiziente Vernetzung von Verwaltungsdaten und steigert Automatisierungsprozesse innerhalb der Verwaltung, was wiederum Zeit- und Kostenersparnisse mit sich bringt. Es ist eine wichtige Säule der Registermodernisierung und schafft eine effiziente, schlanke und zukunftsfeste Verwaltung.
Gleichwertige Lebensverhältnisse und keine Befristung
Das NOOTS wirkt sich positiv auf die Wahrung und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse aus. Es unterstützt die Herstellung regional gleichwertiger Lebensverhältnisse, indem es die standortunabhängige Erreichbarkeit von Verwaltungsleistungen fördert und dazu beiträgt, Behördengänge zu reduzieren.
Eine Befristung oder Evaluierung der einmaligen Zustimmung zum Vertragsabschluss ist nicht vorgesehen. Dies unterstreicht die langfristige Bedeutung und das Engagement für dieses Projekt.
Fazit: Ein Meilenstein für die Digitalisierung Deutschlands
Der NOOTS-Staatsvertrag ist ein ambitioniertes, aber notwendiges Vorhaben, um die deutsche Verwaltung fit für die Zukunft zu machen. Er überwindet die fragmentierten Datenbestände von Bund und Ländern und schafft eine einheitliche, effiziente und bürgerfreundliche Infrastruktur. Das Once-Only-Prinzip ist nicht nur ein technisches Merkmal, sondern eine philosophische Neuausrichtung der Interaktion zwischen Bürger und Staat – weniger Bürokratie, mehr Service.
Die gemeinsame Finanzierung und Steuerung durch Bund und Länder unterstreicht den föderalen Charakter dieses Projekts und die Notwendigkeit einer koordinierten Anstrengung. Trotz der initialen Kosten sind die langfristigen Einsparungen und Effizienzgewinne für die Verwaltung und die Entlastung für Bürger und Unternehmen ein klares Argument für dieses zukunftsweisende System.
Mit der Zustimmung des Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag wird ein entscheidender Grundstein für eine moderne, digitale und bürgernahe Verwaltung in Deutschland gelegt. Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer effizienteren und reibungsloseren Interaktion mit den Behörden, der uns allen zugutekommen wird.