Quelle: www.vzbv.de (PDF)
Ein jüngstes Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. März 2025 (Az.: 15 O 472/22) hat weitreichende Implikationen für die Art und Weise, wie Tech-Giganten wie Google die Einwilligung ihrer Nutzer zur Datenverarbeitung einholen. Dieses Urteil, erwirkt durch eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), besagt, dass Googles bisherige Methoden zur Einholung der Nutzereinwilligung nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen.
Was ist passiert?
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Google bei der Registrierung neuer Konten zu weitreichende und intransparente Einwilligungserklärungen verwendet hat. Konkret bemängelt wurden zwei Personalisierungsoptionen:
- Express-Personalisierung: Hier hatten Nutzer nur die Wahl, entweder allen Datennutzungen zuzustimmen oder den Registrierungsvorgang abzubrechen. Eine differenzierte Ablehnung war nicht möglich.
- Manuelle Personalisierung: Selbst hier konnten Nutzer die Nutzung ihrer Standortdaten in Deutschland nicht ablehnen, was ebenfalls als Verstoß gegen die DSGVO gewertet wurde.
Die Verbraucherschützer argumentierten erfolgreich, dass diese Praktiken das Prinzip der freiwilligen und informierten Einwilligung untergraben. Nutzer müssen demnach klar und spezifisch darüber entscheiden können, wofür ihre Daten verwendet werden. Das Gericht wies Googles Argumentation zurück, dass eine detaillierte Auflistung aller Dienste zu einem übermäßig langen Text führen und der Transparenz schaden würde. Stattdessen sei die Information über den Umfang der Einwilligung eine gesetzlich geforderte Mindestangabe.
Die Folgen des Urteils
Obwohl Google bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt hat und es somit noch nicht rechtskräftig ist, sendet es ein klares Signal:
- Stärkung der Nutzerrechte: Das Urteil betont die Bedeutung der DSGVO und stärkt die Rechte der Verbraucher auf Datenschutz und informierte Einwilligung. Es zeigt, dass Unternehmen, auch wenn sie marktmächtig sind, sich an die in der EU geltenden Datenschutzvorschriften halten müssen.
- Anpassungsbedarf für Google: Google hat zwar angegeben, dass die beanstandeten Prozesse der Kontoregistrierung bereits geändert wurden. Das Urteil unterstreicht jedoch die Notwendigkeit für das Unternehmen, sicherzustellen, dass zukünftige und bestehende Einwilligungsprozesse vollständig mit der DSGVO konform sind und den Nutzern echte Wahlmöglichkeiten bieten.
- Signalwirkung für andere Unternehmen: Das Urteil könnte auch eine Signalwirkung für andere Unternehmen haben, die ähnliche, potenziell nicht-DSGVO-konforme Einwilligungspraktiken anwenden. Es verstärkt den Druck, transparente und nutzerfreundliche Datenschutzeinstellungen zu implementieren.
Was bedeutet das für Sie?
Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Kontrolle über persönliche Daten im digitalen Raum. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Nutzer, wachsam zu bleiben und ihre Datenschutzrechte aktiv wahrzunehmen. Für Unternehmen bedeutet es, dass die Einhaltung der DSGVO nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Vertrauensfaktor im Umgang mit Verbraucherdaten ist.